Anfrage zum Thema Kosten für Kinder- und Jugendhilfe
Mehrere niedersächsische CDU Abgeordnete um Gudrun Pieper hatten mündlich zum Thema der anfallenden Kosten und deren Entwicklung für Jugendhilfe und Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern angefragt.
Während die Kosten seit dem Jahr 2016 von knapp 190 000 000 Euro auf über 217 000 000 Euro im Jahr 2017/2018 gestiegen waren, sollte mit dieser Frage unter anderem geklärt werden, ob ausreichend Anspruchsprüfungen von den zuständigen Stellen durchgeführt würden und wie die anfallenden Kosten gesenkt werden könnten.
Weiter wurde angefragt, ob die örtlichen Träger der Jugendhilfe auch eine (teilweise) Kostenübernahme durch die Eltern oder gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen prüfen.
Stellung zum Thema nahm unterdessen Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Sie versicherte, dass die beteiligten örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe alle Kosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger lediglich im Rahmen der gesetzlichen Regelung nach § 89d SGB VIII erstattet bekommen.
Darüber hinaus würde jeder Einzelfall im Detail geprüft werden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Rundt erläuterte weiter, dass auch der jeweilige Erstattungsanspruch eines Landes nach § 89d SGB VIII gesetzlich geregelt ist. So werden hier eine Sorgfaltspflicht hinsichtlich notwendiger Prüfungen, sowie entsprechende Maßnahmen vorausgesetzt.