Weiterbildungsgeld
Das Weiterbildungsgeld ist eine Sozialleistung, die vom Arbeitsmarktservice an Personen gezahlt wird, die sich in einer (Bildungs-)Karenz befinden. Um Anspruch darauf zu haben, muss man ein aufrechtes Dienstverhältnis haben und ein Anrecht auf Arbeitslosengeld besitzen. Die Bildungskarenz nach dem AVRAG dauert zwischen 2 Monaten und einem Jahr und erfordert eine Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden.
Bei der Freistellung nach dem AVRAG muss der Arbeitgeber den Einsatz einer Ersatzarbeitskraft nachweisen. Das Ziel des Weiterbildungsgeldes ist es, Arbeitsplätze für Arbeitslose zu schaffen. Die Anwartschaft für das Weiterbildungsgeld beträgt entweder 12 Monate alv-pflichtige Beschäftigung in den letzten beiden Jahren oder 6,5 Monate arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung im letzten Jahr. Ab Januar 2008 wurde das Weiterbildungsgeld attraktiver gestaltet und entspricht nun dem Arbeitslosengeld, unabhängig vom Alter.
