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5 April 2025

Studierfähigkeit und Studierbarkeit

Förderung Bildungsförderung

Die Studierfähigkeit eines Studierenden ergibt sich aus einer Kombination von Kompetenzen, die ein erfolgreiches Studium ermöglichen. Dies beinhaltet das Verfolgen individueller Studienziele innerhalb der spezifischen Anforderungen einer Studienrichtung. Die Entwicklung dieser Kompetenzen hängt von den individuellen Voraussetzungen und den zur Verfügung stehenden Ressourcen ab.

Um eine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen, müssen Schulabgänger die Hochschulreife nachweisen. Dies erfolgt in der Regel nach dem Besuch der Sekundarstufe II, meistens auf einem Gymnasium, durch das Bestehen der Reifeprüfung, auch bekannt als Abitur.

Die Erteilung der Hochschulzugangsberechtigung setzt voraus, dass der Schulabgänger studierfähig ist. Allerdings wird diese Annahme von Hochschulen kritisiert. Tatsächlich fehlt vielen Studienanfängern zu Beginn ihres Studiums das notwendige Wissen, die Fähigkeiten und Dispositionen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind.

Eine Studie des Zentrums für Wissenschaftsmanagement aus dem Jahr 2017 untersuchte die Gründe dafür, dass mehr als die Hälfte der Studierenden in Deutschland ihr Studium nicht in der vorgesehenen Regelstudienzeit abschließen. Dabei wurden drei Hauptgruppen von Gründen identifiziert: interne Faktoren an den Hochschulen, individuelle Merkmale und Voraussetzungen der Studierenden sowie persönliche Lebensbedingungen und Kontextfaktoren. Die internen Faktoren umfassen die Organisation von Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Informationsangeboten, also die Studierbarkeit des gewählten Studienfachs. Die individuellen Merkmale beinhalten motivations- und einstellungsbezogene Aspekte der Studierenden, sprich ihre Studierfähigkeit. Die persönlichen Lebensbedingungen und Kontextfaktoren beziehen sich auf das außeruniversitäre Umfeld der Studierenden. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede Überschreitung der Regelstudienzeit als problematisch betrachtet werden sollte, da ein längeres Studium nicht zwangsläufig auf Kompetenzdefizite schließen lässt. Im Rahmen des Bologna-Prozesses ist es den Hochschulen erlaubt, qualifizierten Bewerbern ohne Abitur Studienplätze anzubieten. Diese Bewerber haben ihre Qualifikation in der Regel durch mehrjährige Berufstätigkeit im entsprechenden Fachbereich erworben. Dieses Verfahren wurde von der Hochschulrektorenkonferenz im November 2008 beschlossen.
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