Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, auch bekannt als Stabilitäts- und Wachstumsgesetz oder Stabilitätsgesetz, wurde am 8. Juni 1967 verabschiedet. Es hat das Ziel, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu erreichen, wie es im Artikel 109 Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegt ist. Das Gesetz enthält konkrete Maßnahmen und Instrumente, um diese Ziele zu erreichen. Trotz mehrfacher erfolgloser Vorschläge für Reformen des Gesetzes und einer Neuausrichtung der Ziele bleibt es bisher unverändert in Kraft.
