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Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)
3 June 2024

Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv): Ein umfassender Leitfaden

Förderung Förderprogramm

Die Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv), initiiert vom Innenministerium des Freistaates Sachsen, ist ein entscheidendes Instrument zur Unterstützung sicherheits- und ordnungsrelevanter Präventionsprojekte durch Kommunen 1. Diese Initiative bietet finanzielle Unterstützung mit dem Ziel, Anreize für lokale Behörden zu schaffen, eigene Präventionsstrukturen zu entwickeln und Projekte sowie Maßnahmen zur Stärkung von Sicherheit und Ordnung zu unterstützen 1. Wertvoller Rat an die Leserschaft, insbesondere für diejenigen in Deutschland, die Subventionen und Fördermittel suchen, ist, sich mit den Voraussetzungen für diese Förderung gründlich vertraut zu machen, denn eine fundierte Kenntnis der Anforderungen und des Antragsprozesses ist entscheidend für den Erfolg eines Förderantrags 1.

Die RL KommPräv steht im Einklang mit der Landeshaushaltsordnung und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften und stellt sicher, dass Projekte, die direkt oder indirekt zur Prävention von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen, gefördert werden. Vorrang haben dabei Projekte, die die Vernetzung von Akteuren oder Aktivitäten fördern, von lokalen Präventionsgremien geplant und umgesetzt werden und eine Evaluation sowie Erfolgskontrolle der Präventionsarbeit ermöglichen. Diese Projekte müssen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und erfordern eine obligatorische Beratung mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates vor der Antragstellung 1.

Ziele der kommunalen Prävention

Präventionsprojekte und ihre Ziele

  1. Direkte und indirekte Präventionsmaßnahmen
    Die RL KommPräv finanziert Projekte, die entweder direkt oder indirekt zur Verhinderung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen 14.
  2. Ausrichtung auf aktuelle Kriminalitätslage und geografische Entwicklungen
    Es wird Priorität auf Projekte gelegt, die aus aktuellen kriminalitätsbezogenen Situationen und geografischen Entwicklungen entstehen 1. Diese Projekte helfen, negative Tendenzen frühzeitig zu erkennen und präventive Strategien rechtzeitig zu entwickeln 2.
  3. Förderung der Vernetzung und Ressourcenoptimierung
    Ein zentrales Ziel ist die Förderung von Projekten, die die Vernetzung von Akteuren oder Aktivitäten unterstützen, von kommunalen Präventionsräten geplant und durchgeführt werden und eine Evaluation sowie Erfolgskontrolle ermöglichen 12.

Finanzielle Unterstützung und Nachhaltigkeit

  • Deckung von Personal- und Sachkosten
    Die RL KommPräv ermöglicht die Übernahme von personellen sowie materiellen Kosten. Ziel ist es, nicht nur einen Anstoß zu geben, sondern nachhaltig zu wirken 2.
  • Dreijährige Förderung von Personalkosten
    Personalkosten können für drei Jahre gefördert werden, wobei die Förderhöhe jedes Jahr abnimmt. Dies ist Teil des ASSKomm-Prozesses, der eine bedarfsorientierte Umsetzung der Präventionsarbeit in sechs Schritten ermöglicht 2.

Sicherheitsanalyse und Handlungsempfehlungen

  • Durchführung von Sicherheitsanalysen
    Sicherheitsanalysen umfassen Befragungen zur Sicherheitswahrnehmung und Zufriedenheit der Bürger, ein Profil des Gebiets basierend auf soziodemografischen Daten und eine Analyse des Zusammenhangs zwischen subjektiver Sicherheit und der aktuellen Situation 3.
  • Ableitung von Handlungsempfehlungen
    Aus den Sicherheitsanalysen werden Handlungsempfehlungen für mögliche Präventionsmaßnahmen abgeleitet 3.

Unterstützung und Fortbildung

  • ASSKomm-Coaching
    Das Coaching unterstützt lokale Akteure dabei, schnell und effektiv Lösungen zu finden 3.
  • Fortbildungsreihe zur Öffentlichkeitsarbeit und Krisenkommunikation
    Online-Workshops werden angeboten, um die Ergebnisse der Sicherheitsanalyse umzusetzen 3.

Beratung und Antragsstellung

Die RL KommPräv erfordert eine obligatorische Beratung mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates vor der Antragstellung, um sicherzustellen, dass die Projekte den Richtlinien entsprechen und effektiv zur Präventionsarbeit beitragen können 1.

Voraussetzungen für die Förderung

Förderfähige Kosten und Eigenbeteiligung

  • Personalkosten und Sachkosten: Die RL KommPräv deckt Personalkosten, die den spezifischen TV-L Gehaltsgruppen entsprechen, sowie notwendige Sachkosten, die zur Erreichung des Förderziels erforderlich sind 1.
  • Investitionskosten: Ausgaben für Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen 5.
  • Eigenanteil der Kommunen: Kommunale Träger müssen einen Eigenanteil an der Finanzierung des Projekts leisten. Dies fördert das Engagement und die Verantwortung der beteiligten Gemeinden 1.
  • Mindestfördersumme: Ausnahmen von der Mindestfördersumme von 10.000 Euro sind möglich, wenn Projekte spezifisch auf regionale Bedürfnisse reagieren oder aktuelle Situationen adressieren 1.

Antragsberechtigung und Durchführungsbestimmungen

  • Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften oder deren direkte Tochtergesellschaften, die Projekte innerhalb Sachsens durchführen 4.
  • Richtlinienkonformität: Alle Projekte müssen den Bestimmungen der Richtlinie Kommunale Prävention – RL KommPräv entsprechen, die zuletzt am 18. Dezember 2019 aktualisiert wurde 4.
  • Beratungspflicht: Vor der Antragstellung ist eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates obligatorisch, um die Eignung und Ausrichtung des Projekts sicherzustellen 56.

Dokumentation und Antragsverfahren

  • Erforderliche Dokumente: Zu den notwendigen Unterlagen zählen ein Antragsformular, ein Kosten- und Finanzierungsplan, eine Projektbeschreibung nach Beccaria-Standards und gegebenenfalls der Nachweis der Qualifikation der zukünftigen Projektleitung 5.
  • Antragsfristen: Anträge müssen zwischen dem 31. August und dem 15. Oktober des Vorjahres der Förderperiode eingereicht werden 1.
  • Kofinanzierung: Die Förderung erfolgt in der Regel als Kofinanzierung, wobei bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben übernommen werden können. Die Gemeinde muss mindestens 10% der Kosten selbst tragen 15.

Beratung und Unterstützung

  • Wertvoller Rat: Für Antragsteller ist es essentiell, sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Verbindung zu setzen. Dies gewährleistet eine fundierte Vorbereitung und stärkt die Erfolgschancen des Förderantrags 6.

Beratungs- und Antragsprozess

Beratung vor der Antragstellung

Bevor ein Antrag gestellt wird, ist eine Beratung mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates obligatorisch. Diese Beratung dient dazu, die Ausrichtung und Eignung des Projekts im Vorfeld zu klären und sicherzustellen, dass es den Richtlinien entspricht 46.

Antragsverfahren

  1. Einreichungszeitraum: Anträge müssen jährlich zwischen dem 31. August und dem 15. Oktober für das folgende Jahr eingereicht werden. Ab dem Förderjahr 2024 wird dieser Termin strikt eingehalten, ohne Ausnahmen 15.
  2. Erforderliche Unterlagen: Zum Antragspaket gehören ein Antragsformular (Muster 1a), ein Kosten- und Finanzierungsplan, eine detaillierte Projektbeschreibung nach den Beccaria-Standards, sowie der Nachweis der höchsten Bildungsqualifikation für die zu finanzierenden Personen 15.
  3. Einreichungsort: Die Anträge sind beim Sächsischen Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates, einzureichen 46.

Zusätzliche Hinweise

  • Weiterleitung von Mitteln: Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte ist möglich, bedarf jedoch der Genehmigung im Bewilligungsbescheid 4.
  • Informationspflicht: Antragsteller müssen die Öffentlichkeit über die Förderung durch den Freistaat Sachsen mit folgendem Text informieren: “Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.” Zudem ist das Landessignet des Freistaates Sachsen anzubringen 5.
  • Nutzung von Förderlogos: Der Landespräventionsrat stellt Förderlogos zur Verfügung, die in geförderten Projekten verwendet werden müssen 5.

Kontaktinformationen

Für weitere Informationen und Unterstützung im Antragsprozess steht Anke Sandvoß zur Verfügung (Telefon: 0351 564-30936, E-Mail: Anke Sandvoß) 5.

Förderhöhe und Finanzierungsrahmen

Förderungsarten und -bedingungen

Die Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Dieser Zuschuss deckt bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben ab, wobei die Gemeinden mindestens 10% der Kosten selbst finanzieren müssen 1456. Die RL KommPräv-Förderung ist als Projektförderung konzipiert, was bedeutet, dass die Mittel speziell für die Durchführung von Präventionsprojekten bestimmt sind, die direkt oder indirekt zur Verhinderung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen 56.

Finanzierungsrahmen und Selbstbeteiligung

Die Förderhöhe kann bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben umfassen. In Ausnahmefällen kann ein fester Betrag gewährt werden, sofern der Antragsteller einen Mindesteigenanteil von 10% selbst aufbringt 5. Die Förderung ist für kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen, einschließlich ihrer Eigenbetriebe, verfügbar 6.

Wichtiger Hinweis für Antragsteller

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Verbindung zu setzen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung zu erhöhen. Eine gründliche Vorbereitung und Kenntnis der Förderbedingungen sind entscheidend 6.

Erfolgsbeispiele und Ausblick

Die Förderung der kommunalen Prävention im Freistaat Sachsen bietet eine bedeutende Chance für lokale Behörden, ihre Präventionsprojekte mit notwendigen finanziellen Mitteln zu unterstützen. Die detaillierte Diskussion über die Richtlinie, die Förderziele und den Antragsprozess unterstreicht die Wichtigkeit einer gründlich vorbereiteten Antragstellung und der Kenntnis der spezifischen Förderbedingungen. Der Einsatz solcher Projekte trägt direkt oder indirekt zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei, was ihre essenzielle Bedeutung in der heutigen Zeit betont.

Für Leser, insbesondere diejenigen in Deutschland, die Subventionen und Fördermittel suchen, bleibt der wertvolle Rat, sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Verbindung zu setzen. Eine gründliche Vorbereitung und das Verständnis für den Förderprozess sind unerlässlich, um die Erfolgschancen eines Förderantrags zu maximieren. Solch proaktives Handeln unterstreicht die Bedeutung, sich nicht nur mit der aktuellen Förderlandschaft auseinanderzusetzen, sondern auch mit den Möglichkeiten, wie Präventionsprojekte zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung auf kommunaler Ebene beitragen können.

FAQs

Es wurden keine spezifischen Fragen und Antworten bereitgestellt. Bitte geben Sie die relevanten Informationen an, um einen umfassenden Leitfaden zu erstellen.

Referenzen

[1] – http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17736-Richtlinie-Kommunale-Praevention
[2] – https://www.forum-kriminalpraevention.de/files/1Forum-kriminalpraevention-webseite/pdf/2022-03/ASSKomm.pdf
[3] – https://dpt-statisch.s3.eu-central-1.amazonaws.com/dpt-digital/dpt-27/dateien/53/20220622PraesentationASSKommkurz.pdf
[4] – https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/foerderung-der-kommunale-praevention-rl-komm-praev.html
[5] – https://www.asskomm.sachsen.de/foerdermittel-4045.html
[6] – https://matching-x.com/fundings/F%C3%B6rderung-der-kommunalen-Pr%C3%A4vention-RL-KommPr%C3%A4v

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