ERP-Sondervermögen
Historischer Hintergrund
Gesetzliche Grundlage und Verwaltung
Das ERP-Sondervermögen wurde erstmals im Jahr 1953 durch das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens eingeführt. Der Zweck dieses Sondervermögens bestand darin, den Wiederaufbau und die Förderung der deutschen Wirtschaft zu unterstützen. Heute konzentriert sich das ERP-Sondervermögen ausschließlich auf die Förderung der deutschen Wirtschaft gemäß dem aktuellen ERP-Verwaltungsgesetz von 2007.
Die Verwaltung des ERP-Sondervermögens obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Kreditvergabe erfolgt durch die KfW Bankengruppe, basierend auf den vorgelegten Förderprogrammen.
Um die Bewirtschaftung des ERP-Sondervermögens zu regeln, wird jährlich ein ERP-Wirtschaftsplangesetz verabschiedet. Ein Beispiel dafür ist das ERP-Wirtschaftsplangesetz für das Jahr 2018.
Insgesamt dient das ERP-Sondervermögen dazu, den Wiederaufbau und die Förderung der deutschen Wirtschaft zu unterstützen. Es wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet und die Kreditvergabe erfolgt durch die KfW Bankengruppe aufgrund von vorgelegten Förderprogrammen.
Einsatz des ERP-Sondervermögens
Das ERP-Sondervermögen spielt sowohl in der deutschen Wirtschaftsförderung als auch in der deutschen Entwicklungshilfe eine wichtige Rolle. Ursprünglich wurde es in den 60er Jahren zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Damals sollten Kapitalbeteiligungsgesellschaften mit subventionierten Förderkrediten das Eigenkapital dieser Unternehmen stärken. Bis zu 75 % des Beteiligungsbetrags konnten aus dem ERP-Sondervermögen bezogen werden und bis zu 70 % des Verlustrisikos wurden abgedeckt. Diese Beteiligungsgesellschaften waren Vorläufer der heutigen Private-Equity-Gesellschaften in Deutschland. In den 90er Jahren wurde das Sondervermögen vor allem zur Förderung des ostdeutschen Mittelstands verwendet. Darüber hinaus werden auch das McCloy Academic Scholarship Program und das ERP-Stipendienprogramm für ein Studium in den USA aus dem ERP-Sondervermögen mitfinanziert. Im Jahr 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zwei Investitionsfonds für junge Unternehmen aufgelegt, die teilweise aus dem ERP-Sondervermögen finanziert werden.
Im Jahr 2015 wurden mit Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen Finanzierungen in Höhe von 5,1 Milliarden Euro ermöglicht, die rund 16.100 Einzelkredite für Investitionen in der deutschen Wirtschaft umfassten. Gemäß dem Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 sollen im Jahr 2019 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere aus dem Mittelstand und freien Berufen, insgesamt zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital in Höhe von 7,8 Milliarden Euro erhalten.
