Förderkriterien
Der Bildungsscheck NRW ist ein Förderprogramm, das Beschäftigten, Selbständigen und Berufsrückkehrenden in Nordrhein-Westfalen zugutekommt. Es gibt zwei Zugangswege: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
Im individuellen Zugang können Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bis 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) einen Bildungsscheck pro Kalenderjahr erwerben.
Im betrieblichen Zugang können Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten bis zu zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr für ihre Mitarbeiter erhalten. Es gibt keine Einkommensgrenzen, aber das Unternehmen muss nachweisen, dass es weniger als 250 Beschäftigte hat.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Nicht förderfähig sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen und Fortbildungen mit anderer Finanzierungsgrundlage. Auch für bestimmte Berufe wie Sicherheitsingenieur oder Datenschutzbeauftragter wird keine Förderung mehr gewährt.
Die Kurse können auch als E-Learning oder innerbetriebliche Kurse durchgeführt werden. Unternehmen können zusätzlich das Förderangebot Potentialberatung NRW nutzen, um Qualifizierungsbedarfe zu ermitteln.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Bildungsprämie des Bundes Vorrang vor dem Bildungsscheck NRW hat.