Förderung
Posts by Förderungs Experte:
Arbeitnehmersparzulage
Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv): Ein umfassender Leitfaden
Die Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv), initiiert vom Innenministerium des Freistaates Sachsen, ist ein entscheidendes Instrument zur Unterstützung sicherheits- und ordnungsrelevanter Präventionsprojekte durch Kommunen 1. Diese Initiative bietet finanzielle Unterstützung mit dem Ziel, Anreize für lokale Behörden zu schaffen, eigene Präventionsstrukturen zu entwickeln und Projekte sowie Maßnahmen zur Stärkung von Sicherheit und Ordnung zu unterstützen 1. Wertvoller Rat an die Leserschaft, insbesondere für diejenigen in Deutschland, die Subventionen und Fördermittel suchen, ist, sich mit den Voraussetzungen für diese Förderung gründlich vertraut zu machen, denn eine fundierte Kenntnis der Anforderungen und des Antragsprozesses ist entscheidend für den Erfolg eines Förderantrags 1.
Die RL KommPräv steht im Einklang mit der Landeshaushaltsordnung und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften und stellt sicher, dass Projekte, die direkt oder indirekt zur Prävention von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen, gefördert werden. Vorrang haben dabei Projekte, die die Vernetzung von Akteuren oder Aktivitäten fördern, von lokalen Präventionsgremien geplant und umgesetzt werden und eine Evaluation sowie Erfolgskontrolle der Präventionsarbeit ermöglichen. Diese Projekte müssen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und erfordern eine obligatorische Beratung mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates vor der Antragstellung 1.
Ziele der kommunalen Prävention
Präventionsprojekte und ihre Ziele
- Direkte und indirekte Präventionsmaßnahmen
Die RL KommPräv finanziert Projekte, die entweder direkt oder indirekt zur Verhinderung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen 14. - Ausrichtung auf aktuelle Kriminalitätslage und geografische Entwicklungen
Es wird Priorität auf Projekte gelegt, die aus aktuellen kriminalitätsbezogenen Situationen und geografischen Entwicklungen entstehen 1. Diese Projekte helfen, negative Tendenzen frühzeitig zu erkennen und präventive Strategien rechtzeitig zu entwickeln 2. - Förderung der Vernetzung und Ressourcenoptimierung
Ein zentrales Ziel ist die Förderung von Projekten, die die Vernetzung von Akteuren oder Aktivitäten unterstützen, von kommunalen Präventionsräten geplant und durchgeführt werden und eine Evaluation sowie Erfolgskontrolle ermöglichen 12.
Finanzielle Unterstützung und Nachhaltigkeit
- Deckung von Personal- und Sachkosten
Die RL KommPräv ermöglicht die Übernahme von personellen sowie materiellen Kosten. Ziel ist es, nicht nur einen Anstoß zu geben, sondern nachhaltig zu wirken 2. - Dreijährige Förderung von Personalkosten
Personalkosten können für drei Jahre gefördert werden, wobei die Förderhöhe jedes Jahr abnimmt. Dies ist Teil des ASSKomm-Prozesses, der eine bedarfsorientierte Umsetzung der Präventionsarbeit in sechs Schritten ermöglicht 2.
Sicherheitsanalyse und Handlungsempfehlungen
- Durchführung von Sicherheitsanalysen
Sicherheitsanalysen umfassen Befragungen zur Sicherheitswahrnehmung und Zufriedenheit der Bürger, ein Profil des Gebiets basierend auf soziodemografischen Daten und eine Analyse des Zusammenhangs zwischen subjektiver Sicherheit und der aktuellen Situation 3. - Ableitung von Handlungsempfehlungen
Aus den Sicherheitsanalysen werden Handlungsempfehlungen für mögliche Präventionsmaßnahmen abgeleitet 3.
Unterstützung und Fortbildung
- ASSKomm-Coaching
Das Coaching unterstützt lokale Akteure dabei, schnell und effektiv Lösungen zu finden 3. - Fortbildungsreihe zur Öffentlichkeitsarbeit und Krisenkommunikation
Online-Workshops werden angeboten, um die Ergebnisse der Sicherheitsanalyse umzusetzen 3.
Beratung und Antragsstellung
Die RL KommPräv erfordert eine obligatorische Beratung mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates vor der Antragstellung, um sicherzustellen, dass die Projekte den Richtlinien entsprechen und effektiv zur Präventionsarbeit beitragen können 1.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähige Kosten und Eigenbeteiligung
- Personalkosten und Sachkosten: Die RL KommPräv deckt Personalkosten, die den spezifischen TV-L Gehaltsgruppen entsprechen, sowie notwendige Sachkosten, die zur Erreichung des Förderziels erforderlich sind 1.
- Investitionskosten: Ausgaben für Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen 5.
- Eigenanteil der Kommunen: Kommunale Träger müssen einen Eigenanteil an der Finanzierung des Projekts leisten. Dies fördert das Engagement und die Verantwortung der beteiligten Gemeinden 1.
- Mindestfördersumme: Ausnahmen von der Mindestfördersumme von 10.000 Euro sind möglich, wenn Projekte spezifisch auf regionale Bedürfnisse reagieren oder aktuelle Situationen adressieren 1.
Antragsberechtigung und Durchführungsbestimmungen
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften oder deren direkte Tochtergesellschaften, die Projekte innerhalb Sachsens durchführen 4.
- Richtlinienkonformität: Alle Projekte müssen den Bestimmungen der Richtlinie Kommunale Prävention – RL KommPräv entsprechen, die zuletzt am 18. Dezember 2019 aktualisiert wurde 4.
- Beratungspflicht: Vor der Antragstellung ist eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates obligatorisch, um die Eignung und Ausrichtung des Projekts sicherzustellen 56.
Dokumentation und Antragsverfahren
- Erforderliche Dokumente: Zu den notwendigen Unterlagen zählen ein Antragsformular, ein Kosten- und Finanzierungsplan, eine Projektbeschreibung nach Beccaria-Standards und gegebenenfalls der Nachweis der Qualifikation der zukünftigen Projektleitung 5.
- Antragsfristen: Anträge müssen zwischen dem 31. August und dem 15. Oktober des Vorjahres der Förderperiode eingereicht werden 1.
- Kofinanzierung: Die Förderung erfolgt in der Regel als Kofinanzierung, wobei bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben übernommen werden können. Die Gemeinde muss mindestens 10% der Kosten selbst tragen 15.
Beratung und Unterstützung
- Wertvoller Rat: Für Antragsteller ist es essentiell, sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Verbindung zu setzen. Dies gewährleistet eine fundierte Vorbereitung und stärkt die Erfolgschancen des Förderantrags 6.
Beratungs- und Antragsprozess
Beratung vor der Antragstellung
Bevor ein Antrag gestellt wird, ist eine Beratung mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates obligatorisch. Diese Beratung dient dazu, die Ausrichtung und Eignung des Projekts im Vorfeld zu klären und sicherzustellen, dass es den Richtlinien entspricht 46.
Antragsverfahren
- Einreichungszeitraum: Anträge müssen jährlich zwischen dem 31. August und dem 15. Oktober für das folgende Jahr eingereicht werden. Ab dem Förderjahr 2024 wird dieser Termin strikt eingehalten, ohne Ausnahmen 15.
- Erforderliche Unterlagen: Zum Antragspaket gehören ein Antragsformular (Muster 1a), ein Kosten- und Finanzierungsplan, eine detaillierte Projektbeschreibung nach den Beccaria-Standards, sowie der Nachweis der höchsten Bildungsqualifikation für die zu finanzierenden Personen 15.
- Einreichungsort: Die Anträge sind beim Sächsischen Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates, einzureichen 46.
Zusätzliche Hinweise
- Weiterleitung von Mitteln: Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte ist möglich, bedarf jedoch der Genehmigung im Bewilligungsbescheid 4.
- Informationspflicht: Antragsteller müssen die Öffentlichkeit über die Förderung durch den Freistaat Sachsen mit folgendem Text informieren: “Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.” Zudem ist das Landessignet des Freistaates Sachsen anzubringen 5.
- Nutzung von Förderlogos: Der Landespräventionsrat stellt Förderlogos zur Verfügung, die in geförderten Projekten verwendet werden müssen 5.
Kontaktinformationen
Für weitere Informationen und Unterstützung im Antragsprozess steht Anke Sandvoß zur Verfügung (Telefon: 0351 564-30936, E-Mail: Anke Sandvoß) 5.
Förderhöhe und Finanzierungsrahmen
Förderungsarten und -bedingungen
Die Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Dieser Zuschuss deckt bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben ab, wobei die Gemeinden mindestens 10% der Kosten selbst finanzieren müssen 1456. Die RL KommPräv-Förderung ist als Projektförderung konzipiert, was bedeutet, dass die Mittel speziell für die Durchführung von Präventionsprojekten bestimmt sind, die direkt oder indirekt zur Verhinderung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen 56.
Finanzierungsrahmen und Selbstbeteiligung
Die Förderhöhe kann bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben umfassen. In Ausnahmefällen kann ein fester Betrag gewährt werden, sofern der Antragsteller einen Mindesteigenanteil von 10% selbst aufbringt 5. Die Förderung ist für kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen, einschließlich ihrer Eigenbetriebe, verfügbar 6.
Wichtiger Hinweis für Antragsteller
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Verbindung zu setzen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung zu erhöhen. Eine gründliche Vorbereitung und Kenntnis der Förderbedingungen sind entscheidend 6.
Erfolgsbeispiele und Ausblick
Die Förderung der kommunalen Prävention im Freistaat Sachsen bietet eine bedeutende Chance für lokale Behörden, ihre Präventionsprojekte mit notwendigen finanziellen Mitteln zu unterstützen. Die detaillierte Diskussion über die Richtlinie, die Förderziele und den Antragsprozess unterstreicht die Wichtigkeit einer gründlich vorbereiteten Antragstellung und der Kenntnis der spezifischen Förderbedingungen. Der Einsatz solcher Projekte trägt direkt oder indirekt zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei, was ihre essenzielle Bedeutung in der heutigen Zeit betont.
Für Leser, insbesondere diejenigen in Deutschland, die Subventionen und Fördermittel suchen, bleibt der wertvolle Rat, sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Verbindung zu setzen. Eine gründliche Vorbereitung und das Verständnis für den Förderprozess sind unerlässlich, um die Erfolgschancen eines Förderantrags zu maximieren. Solch proaktives Handeln unterstreicht die Bedeutung, sich nicht nur mit der aktuellen Förderlandschaft auseinanderzusetzen, sondern auch mit den Möglichkeiten, wie Präventionsprojekte zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung auf kommunaler Ebene beitragen können.
FAQs
Es wurden keine spezifischen Fragen und Antworten bereitgestellt. Bitte geben Sie die relevanten Informationen an, um einen umfassenden Leitfaden zu erstellen.
Referenzen
[1] – http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17736-Richtlinie-Kommunale-Praevention
[2] – https://www.forum-kriminalpraevention.de/files/1Forum-kriminalpraevention-webseite/pdf/2022-03/ASSKomm.pdf
[3] – https://dpt-statisch.s3.eu-central-1.amazonaws.com/dpt-digital/dpt-27/dateien/53/20220622PraesentationASSKommkurz.pdf
[4] – https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/foerderung-der-kommunale-praevention-rl-komm-praev.html
[5] – https://www.asskomm.sachsen.de/foerdermittel-4045.html
[6] – https://matching-x.com/fundings/F%C3%B6rderung-der-kommunalen-Pr%C3%A4vention-RL-KommPr%C3%A4v
Bildungsprämie
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg
AktivRegion Schleswig-Holstein
- LAG AktivRegion Nordfriesland-Nord
- LAG AktivRegion Uthlande
- LAG AktivRegion Eider-Treene-Sorge (Geschäftsstelle: Eider-Treene-Sorge GmbH)
- LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland (Geschäftsstelle: Eider-Treene-Sorge GmbH)
- LAG AktivRegion Dithmarschen
- LAG AktivRegion Mitte des Nordens
- LAG AktivRegion Schlei-Ostsee
- LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand
- LAG AktivRegion Eider- und Kanalregion Rendsburg
- LAG AktivRegion Mittelholstein
- LAG AktivRegion Steinburg
- LAG AktivRegion Holsteiner Auenland
- LAG AktivRegion Holsteins Herz
- LAG AktivRegion Ostseeküste
- LAG AktivRegion Schwentine-Holsteinische Schweiz
- LAG AktivRegion Wagrien-Fehmarn
- LAG AktivRegion Innere Lübecker Bucht
- LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord
- LAG AktivRegion Sachsenwald-Elbe
- LAG AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest
- LAG AktivRegion Alsterland
- LAG AktivRegion Siekerland Sachsenwald
Wie Sie Investive Förderungen für Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen optimal nutzen
Investitionen in Einrichtungen und Dienste zur Förderung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind von entscheidender Bedeutung, um Barrierefreiheit und Gleichberechtigung in der Gesellschaft zu gewährleisten. In Deutschland bieten verschiedene Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Sachsen und Bayern, durch Organisationen wie den KVJS, die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, spezialisierte Fördersprogramme, um solche Investitionen zu unterstützen 1234. Diese Programme bieten nicht nur finanzielle Zuschüsse für den Neubau und die Sanierung von Einrichtungen, sondern auch für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen und die Verbesserung bestehender Dienstleistungen 5.
Deutsche, die an Fördermöglichkeiten und Zuschüssen interessiert sind, können von diesen Programmen erheblich profitieren. In diesem Artikel werden wir uns auf die Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) konzentrieren und dabei besondere Aufmerksamkeit auf Sachsen legen 3. Ebenso werden wir den Antragsprozess, förderfähige Maßnahmen und die Kriterien für den Erhalt der Förderung erörtern. Dabei sollen Ratschläge und wertvolle Informationen gegeben werden, die deutsche Suchende nach Subventionen und Zuschüssen leiten sollen, um die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen.
Ziele und Zielgruppen
Ziele der Investiven Förderung
- Förderung der Teilhabe und Selbstbestimmung: Ziel ist es, die Teilnahmebedingungen von Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen durch unterstützende Investitionsmaßnahmen für notwendige Einrichtungen, Dienste und barrierefreie öffentliche Gebäude zu verbessern 1.
- Verbesserung der Lebensbedingungen: Durch die Förderung soll ein modernes, inklusives, bedarfsgerechtes, dezentrales und standortangepasstes Infrastrukturangebot für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg geschaffen werden 1.
- Umsetzung der Barrierefreiheit: Es wird angestrebt, Investitions- und Nichtinvestitionsprojekte zu unterstützen, die die Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzen und damit eine vollständige und wirksame Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen 1.
Zielgruppen der Förderprogramme
- Gemeinden und öffentliche Institutionen: Diese Gruppen sind oft Träger von Projekten, die die Infrastruktur verbessern und damit die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen direkt beeinflussen 11.
- Vereine und Verbände: Als wichtige soziale Akteure sind sie berechtigt, Fördermittel für Projekte zu beantragen, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind 11.
- Nichtregierungsorganisationen und Privatpersonen: Diese Zielgruppe umfasst nicht gewinnorientierte Organisationen und Einzelpersonen mit Behinderungen, die spezielle Unterstützung benötigen, um gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten zu schaffen 1.
Diese strukturierten Maßnahmen und die klar definierten Zielgruppen gewährleisten, dass die Fördermittel dort ankommen, wo sie am meisten benötigt werden, und tragen dazu bei, ein inklusiveres und gerechteres Umfeld für alle Bürger zu schaffen.
Förderfähige Maßnahmen
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
- Darlehen und Zinsbedingungen: Gewährung von Darlehen zu einem Zinssatz von 0,5% für die ersten 15 Jahre, anschließend Anpassung an den Kapitalmarktzins 6.
- Zusätzliche Subventionen für Familien: Haushalte mit Kindern erhalten zusätzliche Subventionen 6.
- Förderhöhe und Bedingungen: Bis zu 30% der Kosten für Neubauten und Erstkäufe, 10% für Zweitkäufe, maximal 30.000 € 6.
- Antragsstellung: Anträge müssen vor Baubeginn beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt eingereicht werden 6.
- Einkommensgrenzen: 62.500 € für einen 3-Personen-Haushalt, 74.700 € für einen 4-Personen-Haushalt 6.
- Wohnflächenanforderungen: Die Wohnfläche muss gemäß Nr. 34.4 der WFB 2012 angemessen sein 6.
- Eigenkapitalanteil: Zwischen 15-25% der Baukosten 6.
- Nachweis der Tragbarkeit der Belastung: Muss erbracht werden 6.
Anpassung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
- Zinsfreie Darlehen: Bis zu 10.000 € für Anpassungen, zinsfrei und tilgungsfrei [17.a].
- Einkommensgrenzen: 33.400 € für Einzelpersonen, 50.300 € für 2-Personen-Haushalte, 62.500 € für 3-Personen-Haushalte [17.a].
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
- Darlehenskonditionen: Darlehen zu einem um ca. 1% unter dem Marktzins liegenden Zinssatz 2.
- Kombinationsmöglichkeiten: Kann mit Mitteln aus dem Zf 1 Bayerisches Wohnungsbauprogramm und KfW-Mitteln kombiniert werden 2.
- Antragsstellung: Muss vor Baubeginn beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt erfolgen 2.
- Einkommensgrenzen: Gemäß BayWoFG 2.
- Eigenkapitalanforderungen für Selbstnutzer: Mindestens 20% 2.
KfW Programme für altersgerechtes Umbauen
- Finanzierungsangebote: Niedrigverzinsliche Darlehen oder Investitionszuschüsse für altersgerechte Umbauten 3.
- Förderhöhe: Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, bis zu 12,5% der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € pro Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und Einbruchschutz 3.
- Antragsstellung und technische Anforderungen: Antragstellung vor Baubeginn, technische Mindestanforderungen müssen erfüllt sein 3.
Modernisierung von Mietwohnungen
- Zinsverbilligte Darlehen: Bis zu 100% der förderfähigen Kosten für die Modernisierung von Mietwohnungen in Wohnungsbaugesellschaften 7.
- Voraussetzungen für Gebäude: Mindestalter von 15 Jahren, mindestens 3 Mietwohnungen oder mindestens 8 stationäre Pflegeplätze 7.
Pflegekassen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Förderhöhe: Bis zu 4.000 € pro Maßnahme, bis zu 16.000 €, wenn mehrere förderberechtigte Personen zusammenleben 4.
- Ziel der Förderung: Anpassung des Wohnumfelds an die speziellen Bedürfnisse der pflege- oder hilfebedürftigen Person 4.
- Pflegegradvoraussetzungen: Pflegegrad 1-5 oder dauerhafter Verlust kognitiver Fähigkeiten 4.
Förderprogramm Mobilität für alle
- Förderungsumfang: Förderung größerer Projekte zur Verbesserung der langfristigen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen oder in schwierigen sozialen Situationen 8.
- Maximale Zuschusshöhe: Bis zu 450.000 €, mindestens 10% Eigenmittel 8.
- Förderfähige Kosten: Personalkosten, Ehrenamt, Material, Investitionen und barrierefreie Maßnahmen 8.
Investitionsförderung – Fahrzeuge
- Förderungsumfang: Förderung von langfristigen Vermögenswerten wie Fahrzeuganpassungen oder -käufen 8.
- Maximale Zuschusshöhe: Bis zu 300.000 €, mindestens 30% Eigenmittel 8.
- Zweck der Förderung: Kosten und Anpassungen für barrierefreie Fahrzeugnutzung 8.
Förderstätten und Tagesstruktureinrichtungen
- Förderungsumfang: Förderung von Bauinvestitionen in Förderstätten und Tagesstruktureinrichtungen 9.
- Förderungshöhe: Bis zu 60% der förderfähigen Kosten, mindestens 10% Eigen- oder Drittmittel 9.
- Anforderungen an Antragsteller: Anerkennung und Genehmigung, Konzept und funktionaler Raumplan, Barrierefreiheit, Betriebs- und Unterhaltungsfähigkeit, gesicherte Finanzierung 9.
Antragsprozess und Förderkriterien
Überblick über den Antragsprozess
Fördermittel sind sowohl für Projektfinanzierung als auch für personenbezogene Hilfen verfügbar. Die Förderpartnerschaften reichen von Einzelfallförderungen bis hin zu mehrjährigen Projektförderungen oder der Gründung von Inklusionsunternehmen 10. Um Fördermittel zu beantragen, müssen Organisationen bestimmte Kriterien erfüllen, darunter die Anerkennung als gemeinnützige Organisation in Deutschland und die Arbeit in den Bereichen Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität 14. Der Antragsprozess umfasst mehrere Schritte, einschließlich der Überprüfung der Berechtigung der Organisation, der Auswahl der richtigen Förderart und der Einreichung eines Online-Antrags 14.
Förderkriterien und -bedingungen
Fördermittel können direkt an Einzelpersonen mit Behinderungen für spezifische Bedürfnisse gewährt werden 10. Die allgemeinen Förderbedingungen umfassen die Mitgliedschaft in der Diakonie RWL, der Standort der Einrichtung in der EKiR-Region, die Durchführung von Projekten für Menschen mit Behinderungen oder psychisch Kranke, die Priorisierung der Verwendung eigener Mittel und Drittmittel, sowie das Fehlen eines Anspruchs auf Förderung 11. Projektfinanzierungen werden für Projekte bis zu einem Maximum von 2.500 € bereitgestellt, wobei ein Eigenbeitrag von 10% gefordert wird, und es kann keine Finanzierung für laufende Personal- und Betriebskosten gewährt werden 11.
Förderberechtigte und Fördergeber
Zu den Förderberechtigten zählen Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände/Vereinigungen. Der Fördergeber ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Die Förderart ist ein Zuschuss, und das Fördergebiet umfasst Baden-Württemberg. Der Förderbereich schließt Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Wohnungsbau & Modernisierung ein 13. Der Eigenmittelanteil beträgt mindestens 10% (oder 15% für Modernisierungs- und Ersatzbauten) der förderfähigen Ausgaben 13. Die Zweckbindungsfrist beträgt 25 Jahre für Baumaßnahmen und 10 Jahre für Projekte in gemieteten Immobilien 13.
Unterstützung durch Krankenkassen und private Stiftungen
Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch Pauschal- und Projektförderungen 10. Private Stiftungen und Förderorganisationen stellen Fördermittel für verschiedene Projekte und Maßnahmen in der Behindertenhilfe zur Verfügung 10.
Finanzierung und Zuschüsse
Überblick über verfügbare Fördermittel
Fördermittelgeber bieten finanzielle Unterstützung und Beratung für verschiedene Projekte und Angebote für Menschen mit Behinderungen an. Die Unterstützung kann bis zu 80% (90% für überregionale Einrichtungen) der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss umfassen, wobei der Mindestförderbetrag bei 2.500 EUR für nicht-kommunale Körperschaften und bei 10.000 EUR für kommunale Körperschaften liegt 10.
Spezifische Förderprogramme und deren Konditionen
- Bau- oder Modernisierungsprojekte: Fördermittel können für den Bau oder die Modernisierung von Einrichtungen wie Wohnhäusern, Tagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verwendet werden. Hierbei können bis zu 300.000 € für Bauprojekte, 30.000 € für digitale Projekte und 50.000 € für nicht-investive Projekte bereitgestellt werden 10.
- Spezielle Ausrüstungen und Anpassungen: Fördermittel können auch für die Finanzierung spezieller Ausrüstungen, Anpassungen oder für Inklusionsprojekte und Selbsthilfegruppen genutzt werden 10.
Unterstützung durch das Bundesministerium und andere Organisationen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Dieses Ministerium bietet verschiedene finanzielle Hilfen und Zuschüsse für Menschen mit Behinderungen an. Dazu gehören Unterstützungen wie Mutterschutz, Elterngeld, Kindergeld und Steuererleichterungen 15.
- Schwerbehindertenausweis: Mit diesem Ausweis können Menschen mit Behinderungen verschiedene Vergünstigungen wie Steuerermäßigungen und Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen 15.
- Persönliches Budget: Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein Persönliches Budget, das ihnen finanzielle Unterstützung anstelle spezifischer Dienstleistungen ermöglicht 15.
Fördermöglichkeiten für barrierefreie Maßnahmen
Fördermöglichkeiten für die Beseitigung von Barrieren umfassen bauliche und räumliche Maßnahmen, barrierefreie Kommunikationsformen, Mobilität, digitale Teilhabemöglichkeiten sowie Zugänge zu Medien und Informationen. Diese Förderungen sind von der öffentlichen Hand, einschließlich der Bundesregierung, den Bundesländern und Krankenkassen, verfügbar 10.
Unterstützung durch private Stiftungen und Förderorganisationen
Gemeinnützige Träger und Selbsthilfeorganisationen können Fördermittel von privaten Stiftungen und Förderinstitutionen beantragen. Diese Unterstützung kann für Projekte, Angebote und Maßnahmen in der Behindertenhilfe eingesetzt werden 10.
Aktion Mensch und weitere Förderinitiativen
- Aktion Mensch: Diese deutsche Organisation unterstützt verschiedene soziale Projekte, einschließlich solcher für Menschen mit Behinderungen, mit Mitteln aus ihrer Lotterie. Sie finanzieren etwa 1.000 Projekte monatlich und investieren jährlich über 200 Millionen Euro in Projekte im Bereich Behinderung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Aufklärungskampagnen 18.
- Caritas: Als soziale Dienstleistungsorganisation bietet Caritas Hilfe und Beratung an, einschließlich Online-Beratung in Bereichen wie Behinderung und psychische Beeinträchtigungen. Caritas wird hauptsächlich durch den Staat, einschließlich Gemeinden, Landkreise und Bundesländer, sowie durch Sozialversicherungen finanziert 17.
Diese vielfältigen Fördermöglichkeiten und finanziellen Unterstützungen bieten wertvolle Ressourcen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland, um ihre Teilhabe und Selbstbestimmung zu fördern und zu unterstützen.
Fallbeispiele und Erfolgsgeschichten
Heuhüpfer Kindergarten in Heidelberg
Der Heuhüpfer Kindergarten in Heidelberg setzt ein herausragendes Beispiel für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Sie beschäftigen Personen mit Behinderungen in ihren Catering-Diensten, was nicht nur den Betroffenen hilft, sondern auch ein positives Signal an die Gemeinschaft sendet 20.
Inklusionsscheck NRW
Das Programm Inklusionsscheck NRW hat bereits 5600 schwerbehinderten Personen geholfen, Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Dies verdeutlicht den Erfolg zielgerichteter Förderprogramme bei der Unterstützung der beruflichen Integration 21.
Sozialstiftung NRW
Seit 50 Jahren unterstützt die Sozialstiftung NRW Projekte für Menschen mit Behinderungen. Durch ihre Förderung können speziell zugeschnittene Angebote entwickelt werden, die direkt auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt sind 22.
Lebenshilfe und Elektromobilität
Lebenshilfe hat den Übergang zu elektrischer Mobilität für ihre Dienstfahrzeuge vollzogen. Dieser Schritt nicht nur die Umwelt, sondern verbessert auch die Mobilitätsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen 23.
Aktion Mensch
Aktion Mensch fördert Initiativen, die sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ihre Unterstützung trägt wesentlich dazu bei, Arbeitsplätze zu schaffen und die Inklusion im Arbeitsmarkt zu fördern 24.
Förderung in Wohnheimen
Die Studie “Förderung in Wohnheimen für Erwachsene mit geistiger Behinderung” untersucht die Faktoren, die die Finanzierung in Wohnheimen bestimmen. Dieses Wissen ist entscheidend, um die Unterstützung effektiv zu gestalten und anzupassen 25.
Unternehmensgründung durch Menschen mit Behinderungen
Die Gründung von Unternehmen durch Menschen mit Behinderungen fördert nicht nur die berufliche Selbstbestimmung und Unabhängigkeit, sondern stärkt auch das wirtschaftliche Gefüge durch Vielfalt und Innovation 26.
FAQs
- Welche Unterstützungsleistungen gibt es für Menschen mit Behinderungen? Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen, darunter:
- Schwerbehindertenausweis
- Persönliches Budget und Beratung dazu
- Behindertentestament
- Rechtliche Betreuung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Weitere individuelle Beratungen
- Was versteht man unter investiver Förderung? Investive Förderung ist eine finanzielle Unterstützung, die in Baden-Württemberg eingesetzt wird, um die Qualität und Verfügbarkeit von Einrichtungen der Behindertenhilfe auf Landesebene zu sichern und zu verbessern.
- Wer übernimmt die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen? Die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung eines Menschen mit Behinderungen können für bis zu drei Monate von der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Rehabilitationsträger übernommen werden.
- Welche finanziellen Leistungen stehen Menschen mit Behinderungen zur Verfügung? Menschen mit Behinderungen können Leistungen von der Rentenversicherung und der Unfallversicherung beanspruchen. Zu diesen Leistungen gehören Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld und Übergangsgeld.
Referenzen
[1] – https://www.kvjs.de/soziales/foerderprogramme/investive-foerderung-behindertenhilfe
[2] – https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/investitionen-teilhabe.html
[3] – http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19836-FRL-Investitionen-Teilhabe
[4] – https://www.stmas.bayern.de/ganztagsbetreuung/foerderung/index.php
[5] – https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/einstellung/foerderung-von-neuen-arbeits-und-ausbildungsplaetzen/
[6] – https://www.byak.de/data/pdfs/Beratungsstelle_Barrierefreiheit/Foerderliste_07-2020.pdf
[7] – https://www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/werkstaetten-fuer-behinderte-menschen-wfbm-andere-leistungsanbieter/investive-foerderung
[8] – https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-barrierefreiheit-mobilitaet/mobilitaet-fuer-alle
[9] – https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/874741671778
[10] – https://blog-foerdermittel.de/2022/07/foerdermittel-fuer-die-behindertenhilfe/
[11] – https://www.diakonie-rwl.de/Antrag%20auf%20F%C3%B6rderung%20-%20Kollekte%20Hilfe%20f%C3%BCr%20Menschen%20mit%20Behinderung%20EKiR
[12] – https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen
[13] – https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/betreuung-werkstatt-menschen-behinderung.html
[14] – https://www.aktion-mensch.de/foerderung
[15] – https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/leben-mit-behinderung/unterstuetzung-und-finanzielles
[16] – https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Leistungen-nach-dem-SGB-IX/leistungen-nach-dem-sgb-ix.html
[17] – https://www.caritas.de/diecaritas/wir-ueber-uns/transparenz/finanzierung/behindertenhilfe-psychiatrie
[18] – https://www.der-paritaetische.de/leistungen-angebote/finanzierung-sozialer-projekte-dienste-und-einrichtungen/aktion-mensch-das-wir-gewinnt/
[19] – https://www.treppenlift-ratgeber.de/barrierefrei-leben/leben-mit-behinderung/zuschuesse-fuer-menschen-mit-behinderung.html
[20] – https://www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/aktuelles-newsletter-publikationen-service/detailansicht/2022/05/erfolgsgeschichten-kinderladen-heuhuepfer-beschaeftigt-menschen-mit-behinderungen
[21] – https://www.mags.nrw/inklusionsscheck-nrw-eine-erfolgsgeschichte-nordrhein-westfalen
[22] – https://sozialstiftung.nrw/projekte
[23] – https://www.ladeloesung.de/erfolgsgeschichten/erfolgsgeschichte-lebenshilfe
[24] – https://www.aktion-mensch.de/inklusion/arbeit/fachkraefte-mit-behinderung-gewinnen
[25] – https://www.zora.uzh.ch/id/eprint/163401/1/20060050.pdf
[26] – https://gruenderplattform.de/services/gruenden-mit-behinderung
Bildungsmonitoring
Bundesausbauort
Aktionsprogramm Ruhr
Das Aktionsprogramm Ruhr war ein bedeutendes strukturpolitisches Maßnahmenprogramm, das von der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen im Kabinett Rau I für das Ruhrgebiet entwickelt wurde. Mit dem Ziel, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region zu fördern, wurden umfangreiche Maßnahmen ergriffen.
Das Programm konzentrierte sich auf die Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen das Ruhrgebiet zu kämpfen hatte. Dazu gehörten unter anderem der Strukturwandel in der Kohle- und Stahlindustrie sowie die hohe Arbeitslosigkeit. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, wurden verschiedene Initiativen und Projekte ins Leben gerufen.
Ein zentraler Schwerpunkt des Aktionsprogramms war die Förderung von Innovation und Technologie. Durch die Schaffung von Technologiezentren und die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sollte die Grundlage für zukunftsweisende Industrien geschaffen werden. Darüber hinaus wurden Investitionen in die Infrastruktur getätigt, um die Standortattraktivität zu steigern.
Ein weiteres wichtiges Ziel des Programms war die Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten in der Region. Durch die Förderung von Schulen und Hochschulen sowie die Schaffung von Ausbildungsplätzen sollten junge Menschen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten.
Das Aktionsprogramm Ruhr wurde als langfristige Strategie konzipiert und über mehrere Jahre hinweg umgesetzt. Es trug maßgeblich zur positiven Entwicklung des Ruhrgebiets bei und führte zu einem nachhaltigen Strukturwandel. Heute ist das Ruhrgebiet eine vielfältige und dynamische Region mit einer starken Wirtschaft und einem breiten Angebot an Bildungs- und Kulturangeboten.
Geschichte
Das Aktionsprogramm Ruhr wurde im September 1979 als begrenzte Sonderhilfe für das Ruhrgebiet eingeführt. Es wurde entwickelt, um die akuten Strukturprobleme der Region anzugehen. Das Ruhrgebiet war stark von der Montanindustrie abhängig, wodurch die Ölpreiskrise von 1973/1974 zu einer Stahlflaute führte und das Wirtschaftswachstum im Ruhrgebiet beeinträchtigte. Dies führte zu einer erhöhten Arbeitslosigkeit, insbesondere bei schwer vermittelbaren Problemgruppen und den geburtenstarken Jahrgängen.
Das Aktionsprogramm Ruhr war ein umfassendes Modernisierungsprogramm der Landesregierung und das größte Förderprogramm der alten Bundesrepublik. Es sollte die Zukunft des Ruhrgebiets durch Modernisierung der montanindustriellen Monostruktur sichern. Allerdings erwies sich das Programm als relativ ineffektiv, aufgrund von Veränderungsbarrieren innerhalb des Ruhrgebiets, finanziellen Grenzen und der weltweiten Konjunkturkrise.
Das Aktionsprogramm Ruhr war auch ein Thema bei den Haushaltsberatungen des Nordrhein-Westfälischen Landtags im Oktober 1979. Die Struktur- und Wirtschaftspolitik der sozialliberalen Landesregierung wurde kritisiert, insbesondere die Fördersumme für Kraftwerkssanierungen und die Idee des Grundstücksfonds. Es wurde betont, dass die Schwerindustrie im Ruhrgebiet einen ungünstigen Einfluss auf den Arbeitsmarkt hatte und eine Verbesserung der staatlichen Hilfen für die mittelständische Wirtschaft notwendig sei.
Insgesamt war das Aktionsprogramm Ruhr ein ambitionierter Versuch regionaler Integration und Modernisierung. Es hatte jedoch seine Grenzen in der Umsetzung und konnte nicht die erhofften Wirkungen erzielen. Trotzdem bleibt es als bedeutende Phase nordrhein-westfälischer Strukturpolitik in Erinnerung.
