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31 August 2024

Eidgenössische Volksinitiative Neuordnung der Studienfinanzierung

Förderung Bildungsförderung

Die Eidgenössische Volksinitiative “Neuordnung der Studienfinanzierung” hatte zum Ziel, die Finanzierung der Ausbildungs- und Lebenskosten für mündige Schülerinnen, Schüler und Studierende in der Schweiz zu verbessern. Bekannt als das Lausanner Modell, richtete sich die Initiative an Personen über 20 Jahre. Sie wollte sicherstellen, dass diese Gruppe angemessene Unterstützung erhält, um ihre Bildungskosten zu decken. Die Initiative wurde von der Bevölkerung unterstützt und fand Anklang bei denjenigen, die sich für eine gerechtere Bildungspolitik einsetzen. Durch die Umsetzung dieser Initiative sollten junge Menschen besser in der Lage sein, eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu absolvieren, ohne sich übermäßig verschulden zu müssen. Die Finanzierung der Ausbildungs- und Lebenskosten ist ein wichtiger Aspekt für Schülerinnen, Schüler und Studierende, um ihre Bildungsziele zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Initiative in der Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen sie auf die Bildungslandschaft in der Schweiz haben wird. In jedem Fall stellt sie einen Schritt in Richtung einer gerechteren Studienfinanzierung dar.
Die Initiative für eine rückzahlbare Ausbildungsfinanzierung für Erwachsene wurde in den 1970er Jahren vom Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) ins Leben gerufen. Das Ziel war es, eine Chancengleichheit zu schaffen, insbesondere für Kinder aus Arbeiterfamilien. Die Volksinitiative wurde am 1. Juni 1972 gestartet und vom Schweizer Parlament am 22. März 1974 abgelehnt. Dennoch forderte die nationalrätliche Kommission eine Revision des Stipendienartikels, um eine effektive Chancengleichheit zu gewährleisten. In Basel und Bern wurden Petitionen für eine Indexierung der Stipendien gestartet. Am 20. Juni 1974 zog das Initiativkomitee die Initiative zurück, obwohl der VSS-Delegiertenrat knapp gegen einen Rückzug gestimmt hatte, jedoch die Mehrheit der einzelnen Studierendenschaften dafür war.

Hintergrund: Die Stipendienpolitik des VSS

Der Verband der Schweizer Studierendenschaft (VSS) hat eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Stipendiensituation und der Harmonisierung zwischen den Kantonen gespielt. In den späten 1950er Jahren schlug der VSS das Konzept einer “umgekehrten AHV” vor, bei dem alle Studierenden während ihres Studiums unabhängig von ihrer Bedürftigkeit und Leistung ein Recht auf Stipendien haben sollten. Während ihrer Erwerbsarbeit sollten sie und ihre Arbeitgeber dann Beiträge als Lohnanteil in eine Stipendienkasse einzahlen. Das Lausanner Modell, das in den 1970er Jahren vom VSS vorgeschlagen wurde, sah eine Studienfinanzierung für alle Studierenden ohne Rückzahlungspflicht vor. Obwohl eine Volksinitiative für das Lausanner Modell vom Parlament abgelehnt wurde, hat der VSS weiterhin Initiativen zur Harmonisierung im Stipendienwesen ergriffen. Eine 1991 lancierte Volksinitiative kam nicht zustande und die jüngste Initiative im Jahr 2015 wurde abgelehnt. Der VSS bleibt jedoch bestrebt, die Stipendiensituation zu verbessern und die Harmonisierung zwischen den Kantonen voranzutreiben.

Inhalt des Postulats „Lausanner Modell

Das Lausanner Modell des VSS hatte das Ziel, eine elternunabhängige Studienfinanzierung für Hochschulstudenten und Absolventen anderer Bildungseinrichtungen zu gewährleisten. Es sollte den Studierenden finanzielle Mündigkeit ermöglichen und die finanzielle Belastung der Eltern reduzieren. Der VSS argumentierte, dass es ungerecht sei, dass Eltern die Hauptlast der Kosten tragen müssen, obwohl sie nicht mehr von der Ausbildung ihrer Kinder profitieren als andere Mitglieder der Gesellschaft. Das Modell forderte, dass die Finanzierung der Ausbildung von den Käufern der Wissenschaft übernommen werden sollte. Ein weiteres Ziel war es, die Chancengleichheit zwischen Studierenden und Berufstätigen zu verbessern, insbesondere für Kinder aus der Arbeiterschicht, die aufgrund von Benachteiligung an Mittelschulen unterrepräsentiert waren. Das Modell sollte auch dazu dienen, Erfahrungen für zukünftige Initiativen wie die Chancengleichheits-Initiative zu sammeln. Gemäß dem Lausanner Modell sollten die Empfänger einige Jahre nach Abschluss ihrer Ausbildung einen Teil der erhaltenen finanziellen Unterstützung je nach ihrem Einkommen und Vermögen zurückzahlen. Diese Rückzahlung sollte sicherstellen, dass einkommensstarke Berufe nicht zusätzlich von staatlichen Ausbildungsgeldern profitieren und gleichzeitig einkommensschwache Berufe geschützt werden.
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