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6 June 2024

Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft

Förderung Wirtschaftsförderung

Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, auch bekannt als Stabilitäts- und Wachstumsgesetz oder Stabilitätsgesetz, wurde am 8. Juni 1967 verabschiedet. Es hat das Ziel, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu erreichen, wie es im Artikel 109 Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegt ist. Das Gesetz enthält konkrete Maßnahmen und Instrumente, um diese Ziele zu erreichen. Trotz mehrfacher erfolgloser Vorschläge für Reformen des Gesetzes und einer Neuausrichtung der Ziele bleibt es bisher unverändert in Kraft.

Geschichte

Die Regierungszeit der Bundeskanzler Konrad Adenauer und Ludwig Erhard war geprägt von einem langanhaltenden Wirtschaftsaufschwung, auch bekannt als “Wirtschaftswunder”. In den Jahren 1949 bis 1966 erlebte Deutschland eine Zeit des wirtschaftlichen Erfolgs. Ab Ende der 1950er Jahre herrschte Vollbeschäftigung und das Land verzeichnete Wachstumsraten von über vier Prozent. Diese positive Entwicklung hatte einen großen Einfluss auf die Bevölkerung und die Gesellschaft. Die Menschen konnten sich über steigende Einkommen und verbesserte Lebensbedingungen freuen. Es entstand ein neuer Wohlstand, der sich in einer erhöhten Kaufkraft und einem verbesserten Lebensstandard widerspiegelte. Der wirtschaftliche Aufschwung führte zu einer positiven Stimmung im Land und stärkte das Vertrauen der Menschen in die Regierung. Adenauer und Erhard wurden als treibende Kräfte hinter diesem Erfolg angesehen und genossen große Popularität. Das “Wirtschaftswunder” war jedoch nicht nur von wirtschaftlicher Bedeutung, sondern hatte auch politische Auswirkungen. Deutschland erlangte international wieder Anerkennung als Wirtschaftsmacht und konnte sich als stabiler Partner in der globalen Politik positionieren. Die Regierungszeit von Adenauer und Erhard war somit eine Ära des wirtschaftlichen Aufschwungs, der das Land nach den schwierigen Jahren des Zweiten Weltkriegs in eine neue Ära des Wohlstands führte.
In den Jahren 1966/67 erlebte Deutschland erstmals seit der Währungsreform im Jahr 1948 eine Stagnation des Bruttoinlandsprodukts. Gleichzeitig stieg die Arbeitslosenquote von einem Zustand der Vollbeschäftigung auf über 2 Prozent an. Am 1. Dezember 1966 übernahm die Regierung Kiesinger, eine große Koalition, die Regierungsgeschäfte. Eine Schlüsselfigur in der deutschen Wirtschaftspolitik wurde der neue Wirtschaftsminister Karl Schiller von der SPD. Mit seinem keynesianischen Denken löste er die Ära des ordoliberalen Wirtschaftsministers und Bundeskanzlers Ludwig Erhard ab. Dies markierte auch eine Veränderung in der Wirtschaftspolitik Deutschlands hin zum Keynesianismus.

Das Stabilitätsgesetz wurde in den 1960er Jahren eingeführt und hat das Ziel, ein gleichmäßiges Wirtschaftswachstum ohne starke Konjunkturschwankungen zu erreichen. Es basiert auf der Idee der Globalsteuerung, bei der der Staat wirtschaftspolitische Instrumente einsetzt, um konjunkturelle Schwankungen auszugleichen. Diese volkswirtschaftlichen Zielgrößen sollen in Richtung einer Prozesspolitik nach John Maynard Keynes beeinflusst werden.

Seit seiner Einführung gab es mehrere erfolglose Vorschläge für grundlegende Reformen des Stabilitätsgesetzes und eine Neuausrichtung der Ziele. Diese Kritik am Gesetz deutet darauf hin, dass es möglicherweise nicht effektiv genug ist oder nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt.

Es bleibt abzuwarten, ob in Zukunft weitere Reformen vorgenommen werden, um das Stabilitätsgesetz zu verbessern und seine Ziele anzupassen. Die Diskussion über die richtige Ausrichtung der Wirtschaftspolitik wird sicherlich fortgesetzt werden, da eine stabilere und nachhaltigere wirtschaftliche Entwicklung ein wichtiges Ziel für viele Länder ist.

Durch die Einführung des Europäischen Binnenmarkts und den Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion hat das deutsche Gesetz an Bedeutung verloren. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union setzt das Ziel, stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz zu gewährleisten. Dies geschieht im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung Europas, die auf ausgewogenem Wirtschaftswachstum, Preisstabilität, einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, Vollbeschäftigung, sozialem Fortschritt, Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität basiert.

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