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10 September 2024

Investitionszulage

Förderung Subvention

Die Investitionszulage ist eine staatliche Subvention, die in Deutschland eingesetzt wird, um Investitionen in bestimmte Regionen zu fördern. Diese Fördergebiete umfassen die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Um Anspruch auf die Investitionszulage zu haben, müssen Steuerpflichtige im Fördergebiet begünstigte Investitionen tätigen. Dies gilt sowohl für natürliche Personen gemäß dem Einkommensteuergesetz als auch für juristische Personen gemäß dem Körperschaftsteuergesetz. Die Investitionszulage soll dazu beitragen, dass diese Regionen wirtschaftlich gestärkt werden und mehr Investitionen anziehen.

Begünstigte Investitionen umfassen den Kauf und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Diese Güter müssen mindestens fünf Jahre nach ihrer Anschaffung oder Produktion zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören. Des Weiteren müssen sie in einer Betriebsstätte eines Betriebs des verarbeitenden Gewerbes, eines Betriebs der produktionsnahen Dienstleistungen oder des Beherbergungsgewerbes des Anspruchsberechtigten im Fördergebiet verbleiben. Zudem dürfen sie privat nicht mehr als 10 Prozent des Jahres genutzt werden und müssen Erstinvestitionen sein.

Die Investitionszulage ist in mehrere Gesetze unterteilt, die je nach Jahreszahl unterschieden werden. Um eine Investitionszulage zu beantragen, muss der Antrag beim Finanzamt eingereicht werden, das für die Besteuerung des Anspruchsberechtigten zuständig ist. Bei Personengesellschaften oder Gemeinschaften ist der Antrag bei dem Finanzamt einzureichen, das für die Feststellung der Einkünfte zuständig ist. Der Antrag muss auf einem offiziellen Formular eingereicht und vom Anspruchsberechtigten persönlich unterschrieben werden. Es müssen genaue Angaben zu den Investitionen gemacht werden, für die eine Zulage beantragt wird, damit sie bei einer Überprüfung festgestellt werden können.

Gemäß den Gesetzen von 2005, 2007 und 2010 wird die Investitionszulage nicht als Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes angesehen. Sie hat keinen Einfluss auf die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten oder den Erhaltungsaufwand.

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