Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015): Ein umfassender Leitfaden
Die Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015) stellt ein wichtiges Förderprogramm für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten Deutschlands, insbesondere in Thüringen, Brandenburg, Berlin und Sachsen dar. Ziel ist es, die Einkommensverluste und zusätzlichen Kosten, die Landwirten in diesen Gebieten entstehen, auszugleichen und so zur nachhaltigen Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen beizutragen 1247. Seit dem 1. Januar 2015 ersetzt diese Richtlinie die vorherige Fassung und hat sich seitdem als ein Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und Förderung umweltfreundlicher Praktiken in der Landwirtschaft etabliert 389.
Für deutsche Landwirte, die Unterstützung und finanzielle Zuwendungen suchen, bietet dieser umfassende Leitfaden zur Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015) einen Einblick in die Ziele, begünstigten Maßnahmen und die Voraussetzungen für die Antragsstellung. Dabei wird aufgezeigt, wie diese Förderung dazu beiträgt, landwirtschaftliche Aktivitäten aufrechtzuerhalten, die Landschaft zu erhalten, nachhaltige Landwirtschaftspraktiken zu fördern und die Landflucht zu verhindern. Durch die Kombination mit anderen Förderprogrammen und Anpassungen im Hinblick auf neue EU-Förderperioden zeigt sich die Dynamik und Relevanz der Ausgleichszulage für die Landwirtschaft im Freistaat Sachsen und darüber hinaus 4710.
Ziele und Begünstigte der Förderrichtlinie
Aktive Landwirte, die unter der GAP-Direktzahlungen-Verordnung definiert sind und deren Betriebe sich in benachteiligten Gebieten Sachsens befinden, sind für die Ausgleichszulage RL AZL/2015 berechtigt. Voraussetzung ist, dass die Betriebsadresse in Sachsen liegt 7. Zu den Begünstigten der Ausgleichszulage gehören Unternehmen, die in den spezifizierten Gebieten operieren und die notwendigen Anforderungen erfüllen 1.
Förderfähige Gebiete
Die förderfähigen Gebiete umfassen benachteiligte Gebiete im Freistaat Sachsen, einschließlich angrenzender oder eingeschlossener Landschaftselemente 2. Landwirtschaftliche Betriebe jeglicher Rechtsform, die den Hof selbst bewirtschaften, sind ebenfalls förderfähig 4.
Voraussetzungen für landwirtschaftliche Flächen
Die landwirtschaftlichen Flächen müssen in Brandenburg oder Berlin liegen und innerhalb der definierten benachteiligten Gebiete fallen 4. Landwirtinnen und Landwirte mit mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in benachteiligten Gebieten in Bayern sind ebenfalls berechtigt 3. Unternehmen mit einer öffentlichen Kapitalbeteiligung von 25% oder mehr sind von der Förderung ausgeschlossen 3.
Zielsetzungen der Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie Ausgleichszulage 2015 zielt darauf ab, die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und die Erhaltung der Kulturlandschaft in benachteiligten Gebieten zu fördern, die Landflucht und den Verlust der Biodiversität zu verhindern und nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken zu fördern 8. Die Förderung wird auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) in der Förderperiode 2014-2020 und des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in den jeweils geltenden Fassungen gewährt 811.
Begünstigte der Förderung
Zu den Begünstigten der Förderung gehören natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, einschließlich Partnerschaften, die landwirtschaftliche Tätigkeiten gemäß der GAP-Direktzahlungen-Verordnung ausüben, ihren Hof selbst verwalten und ihren Hofhauptsitz in Sachsen haben 8611. Die Förderung ist für landwirtschaftliche Flächen in Sachsen verfügbar, die gemäß EU-Verordnungen als benachteiligte Gebiete eingestuft sind 8.
Förderkriterien und -bedingungen
Die Förderung unterliegt bestimmten Berechtigungskriterien und Bedingungen, wie der Art der landwirtschaftlichen Tätigkeit, der Lage und Größe der landwirtschaftlichen Fläche sowie der Einhaltung von Umwelt- und Tierschutzstandards 8. Der Betrag wird auf der Grundlage der Ertragsmesszahl (EMZ) des Ackerlandes in den benachteiligten Gebieten bestimmt 10. Degressive Kürzungen gelten für Zahlungen, die 90 Hektar überschreiten 10.
Förderfähige Maßnahmen und Flächen
Überblick über förderfähige Maßnahmen
Die Förderrichtlinie Ausgleichszulage (AZL/2015) sieht vor, dass ab 2024 ausschließlich Flächen in Sachsen förderfähig sind. Diese Neuregelung betrifft die spezifischen Gebiete, die seit 2018 aufgrund signifikanter natürlicher Gegebenheiten als benachteiligt eingestuft werden 7. Zusätzlich wurde die Kategorie “Spezifische Gebiete” ab 2020 eingeführt, um die Förderung gezielt zu steuern 7.
Mindestanforderungen an förderfähige Flächen
Die Mindestgröße der förderfähigen Parzellen beträgt 0,30 Hektar. Bewerber müssen im Antragsjahr mindestens 3,00 Hektar förderfähiges Land bewirtschaften. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Fördermittel effektiv zur Unterstützung substantieller landwirtschaftlicher Tätigkeiten eingesetzt werden 23.
Förderfähige Flächen in Sachsen
Die förderfähigen Gebiete umfassen kultivierte landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten Sachsens, einschließlich angrenzender oder eingebetteter Landschaftselemente. Diese Regelung ermöglicht eine umfassende Unterstützung der Landwirte in diesen speziellen Regionen 6811.
Förderhöhe und Konditionen
Die Ausgleichszulage beträgt 25 Euro pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Die Förderung wird als Pauschalbetrag pro Hektar gewährt, um zusätzliche Kosten und Einkommensverluste zu kompensieren. Die Höhe der Förderung hängt vom Grad der Benachteiligung der Fläche ab und wird degressiv ausgezahlt 46811.
Spezielle Förderbedingungen
Flächen, die zur Erfüllung der Verpflichtungen der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GLÖZ 8) dienen, können bis zu 4% der gesamten Betriebsfläche gefördert werden. Diese Regelung unterstützt Landwirte dabei, umweltbezogene Auflagen effektiv zu erfüllen und fördert nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken 7.
Die Neufestlegung der benachteiligten Gebiete in Sachsen trat 2018 in Kraft und wurde 2020 um die Kategorie “Spezifische Gebiete” erweitert. Diese Anpassungen reflektieren das Bestreben, gezielte Unterstützung dort anzubieten, wo sie am meisten benötigt wird 7.
Voraussetzungen für die Antragsstellung
Anforderungen an die Bewerber
- Landwirtschaftlicher Betrieb im Freistaat Sachsen: Antragsteller müssen einen landwirtschaftlichen Betrieb im Freistaat Sachsen unterhalten und Land in benachteiligten Gebieten bewirtschaften 2.
- Einhaltung der Cross-Compliance-Regelungen: Bewerber müssen die Cross-Compliance-Regelungen, die guten landwirtschaftlichen und umweltrechtlichen Bedingungen (GAEC) sowie weitere rechtliche Anforderungen erfüllen 23.
- Eigenverantwortliche Bewirtschaftung: Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten muss eigenverantwortlich erfolgen 3.
Einhaltung spezifischer EU-Verordnungen
- Informations- und Publizitätsmaßnahmen: Gemäß Artikel 13(2) in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 808/2014 müssen Begünstigte bestimmte Informations- und Publizitätsmaßnahmen einhalten 6811.
- Konditionalitätsanforderungen: Begünstigte, die Zahlungen im Rahmen des GAP-Strategieplans erhalten, müssen die Konditionalitätsanforderungen gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/2116 erfüllen 6811.
Mindestanforderungen an Betriebs- und Parzellengrößen
- Die Bedingungen bezüglich der Mindestgröße des Betriebs und der Parzellen bleiben unverändert 7.
Durch die strikte Einhaltung dieser Voraussetzungen können Landwirte in Sachsen von der Förderrichtlinie Ausgleichszulage profitieren und gleichzeitig sicherstellen, dass ihre landwirtschaftlichen Praktiken nachhaltig und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend ausgeführt werden.
Antragsprozess und Dokumentation
Anforderungen und Schritte zur Antragstellung
- Jährlicher Antragsprozess: Die Antragstellung für die Ausgleichszulage AZL/2015 erfolgt jährlich und ist mit der Beantragung von Direktzahlungen und landwirtschaftlichen Hilfen über das DIANAweb Fläche-System kombiniert 7.
- Nutzung der DIANAweb-Software: Mit dem GIS-Modul der DIANAweb-Software können Parzellen digitalisiert und Antragsformulare für die AZL/2015 erstellt werden 7.
- Einreichungsfrist: Anträge müssen über das PORTIA-Antragsportal bis zu einem festgelegten Termin eingereicht werden 1.
- Berechnung der Zahlungen: Die Zahlungen werden basierend auf der Art und Größe der benachteiligten Fläche berechnet, wobei maximal 85 Hektar vollständig entschädigt werden 2.
- Einschränkungen bei Mehrfachanträgen: Mehrere Förderanträge innerhalb eines Jahres sind nicht zulässig 2.
- Sanktionen bei verspäteter Antragstellung: Bei verspäteter Antragstellung gelten Strafen, und Anträge, die mehr als 25 Tage verspätet eingereicht werden, sind nicht zulässig 2.
Zuständige Behörden und Prüfverfahren
- Entscheidungsbehörde: Die Förderentscheidung trifft das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 2.
- Überprüfung und Inspektionen: Die Förderung unterliegt einer Überprüfung und Vor-Ort-Kontrollen 2.
- Konsequenzen bei Regelverstößen: Falschangaben, Nichteinhaltung oder das Versäumnis, erforderliche Informationen bereitzustellen, können zur Ablehnung, Reduzierung oder Rücknahme der Förderung sowie zu Strafen und Zinsforderungen führen 2.
Wichtige Hinweise für Antragsteller
- Einreichungsort: Der Antrag für die Ausgleichszulage ist Teil des gesamten landwirtschaftlichen Förderantrags und sollte beim zuständigen Kreisamt für Landwirtschaft oder beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung eingereicht werden 4.
- Antragszeitraum: Der Antragszeitraum ist in der Regel von Mitte März bis zum 15. Mai eines jeden Jahres 3.
- Zusätzliche Unterstützungsangebote: Informationen werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden der Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen am Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bereitgestellt 7.
Beratung und Unterstützung
Interessierte Landwirte können sich über ein Online-Portal für die Förderung bewerben und erhalten dort zusätzliche Unterstützung und Beratung, um den Antragsprozess erfolgreich zu durchlaufen 8.
Herausforderungen und Lösungsansätze
Modernisierung und Digitalisierung der Förderverfahren
Die Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren ist seit 1995 ein wichtiges Thema in der sächsischen Landespolitik 7. Um den Herausforderungen des demografischen Wandels und einem begrenzten Arbeitskräfteangebot zu begegnen, empfiehlt die Kommission eine Modernisierung und Digitalisierung der Förderprozesse 7. Eine weitere Empfehlung ist die Bündelung der Genehmigungsbehörden in drei regionale Direktionen unter der Landesdirektion, um die Infrastrukturförderung zu verbessern 7.
Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken
Um die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft zu fördern, werden spezifische landwirtschaftliche Praktiken wie der ökologische Landbau, die Agroforstwirtschaft und integrierte Pflanzen-Tier-Produktionssysteme vorgeschlagen 12. Die Implementierung von Agrarumweltmaßnahmen unterstützt umweltfreundliche landwirtschaftliche Praktiken und ist ein weiterer vorgeschlagener Lösungsansatz 12. Es ist essenziell, klare Ziele und Indikatoren zur Messung des Erfolgs landwirtschaftlicher Politiken im Hinblick auf Umweltschutz und Biodiversitätsbewahrung zu etablieren 12.
Harmonisierung der Förderregelungen
Eine weitere Harmonisierung der Förderregelungen zwischen der EU und nationaler Ebene ist notwendig, um die Verwaltung und Durchsetzung von geförderten Maßnahmen zu vereinfachen 7. Die Ausgleichszulage ist Teil eines größeren Netzwerks von Förder- und Ausbildungszentren unter dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 7. Die Verwaltung der Fördermittel erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft sowie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 8. Diese Fördermittel sind Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und werden von der Europäischen Union und der deutschen Bundesregierung kofinanziert 8.
Wertvolle Ratschläge für Antragsteller
Deutsche Landwirte, die Subventionen und Zuschüsse suchen, sollten sich über die aktuellen digitalen Plattformen und regionalen Beratungszentren informieren, um Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten. Es ist wichtig, dass die Landwirte die spezifischen Anforderungen und Fristen der jeweiligen Förderprogramme genau verstehen und einhalten.
FAQs
Was versteht man unter der Ausgleichszulage in der Landwirtschaft?
Die Ausgleichszulage in der Landwirtschaft dient dazu, die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten zu fördern. Zu diesen Gebieten zählen Bergregionen, naturbedingt benachteiligte Gebiete sowie Gebiete mit spezifischen Nachteilen. Die Zulage zielt darauf ab, die Landschaft zu erhalten und nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken zu unterstützen.
Referenzen
[1] – https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/ausgleichszulage.html
[2] – https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/16241/19637.pdf
[3] – https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/ausgleichszulage-in-bayern/index.html
[4] – https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-einer-ausgleichszulage/
[5] – https://www.rv.de/site/LRA_RV_Responsive/get/documents_E-715288813/chancenpool/LRA_Ravensburg_Objekte/01-Ihr%20Anliegen/Land-%20und%20Forstwirtschaft/LA%20Agrarf%C3%B6rderung/GA%20-%20Erlaeuterungen%20und%20Ausfuellhinweise%202023.pdf
[6] – https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/foerderrichtlinie-ausgleichszulage-sachsen.html
[7] – https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-gewaehrung-von-ausgleichszulagen-in-benachteiligten-gebieten-azl-2015-4462.html
[8] – http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/16241-Foerderrichtlinie-Ausgleichszulage
[9] – https://slub.qucosa.de/api/qucosa%3A83130/attachment/ATT-0/
[10] – https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=ST20_AGZ_Richtlinie.pdf
[11] – https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/16241.1
[12] – https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/ausgleichnachteil/index.htm
