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6 August 2024

Eingliederungszuschuss

Förderung Subvention

Eingliederungszuschüsse (EGZ) sind eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung. Arbeitgeber können einen Lohnkostenzuschuss erhalten, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Eingliederung zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für Personen, bei denen die Vermittlung aufgrund persönlicher Gründe erschwert ist. Die Zuschüsse sollen erwartete Minderleistungen ausgleichen, die beispielsweise aufgrund einer Behinderung, geringen Qualifikation oder des Alters auftreten können.

Die Arbeitslosigkeit eines Arbeitnehmers allein ist kein ausreichender Grund, um eine Förderung zu erhalten. Es ist entscheidend, dass es Vermittlungshemmnisse gibt, die einen konkreten Wettbewerbsnachteil für den Betroffenen bedeuten. Die Leistung ist in § 88 ff. SGB III geregelt und wird auch durch eine Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit festgelegt.
Förderrichtlinie SED-Opferverbände: Ein umfassender Leitfaden Ostwestfalenplan

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