Förderrichtlinie SED-Opferverbände: Ein umfassender Leitfaden

Das Förderprogramm “Förderrichtlinie SED-Opferverbände” stellt eine wesentliche Unterstützung für Verbände der Opfer der SED-Diktatur, soziale Initiativen zur Aufarbeitung der Vergangenheit und private Archive dar. Es zielt darauf ab, die Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur aufzudecken, die Erinnerung an Unrecht und Opfer zu bewahren und den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft sowie Demokratie und nationale Einheit in Deutschland zu fördern 1. Sachsen, als Fördergebiet, ist ein Kernpunkt dieser Initiative, die sich auf die Kultur, Medien und Sport erstreckt, wobei vor allem Verbände und Vereinigungen als antragsberechtigt gelten 1.

Deutschen, die nach Subventionen und Fördermitteln suchen, bietet dieser umfassende Leitfaden wertvolle Einblicke und Ratschläge. Mit einem Fokus auf Innovationen, Toleranz, Demokratie sowie die Förderung in den Sozialwissenschaften, Medien und Wissenschaft, adressiert dieser Artikel die gemeinsame Verantwortung aller Deutschen, die Ungerechtigkeiten der SED-Diktatur aufzuarbeiten und ihre Opfer zu unterstützen 23. Durch die Beachtung von Richtlinien für die Antragstellung und die Nutzung der bereitgestellten Quellen kann der Weg zu finanzieller Unterstützung und Anerkennung durch den Sächsischen Landtag erleichtert werden 1.

Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

Rechtliche Grundlagen

Die Förderrichtlinie SED-Opferverbände basiert auf der Sächsischen Haushaltsordnung und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen die juristische Basis für die Gewährung der Fördermittel dar 1. Zusätzlich wird die spezifische Richtlinie des Sächsischen Landtags über die institutionelle Förderung von Verbänden der Opfer der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR sowie die Förderung von Projekten zur Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen dieser Diktatur (FRL SED-Opferverbände) vom 16. Dezember 2016 als grundlegendes Dokument herangezogen 1.

Förderzweck

Der primäre Zweck der Förderrichtlinie SED-Opferverbände ist es, die Arbeit der Verbände der SED-Opfer zu unterstützen und das Bewusstsein für die Ungerechtigkeiten der SED-Diktatur zu fördern. Ziel ist es, Demokratie und sozialen Zusammenhalt in Deutschland zu stärken 1. Die Förderung ist speziell für Aktivitäten der SED-Opferverbände sowie für Projekte vorgesehen, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der SED-Diktatur auseinandersetzen 1. Hierbei werden verschiedene Förderkategorien unterschieden, darunter die Verbandsaktivitäten der SED-Opferverbände, Projekte zur Aufarbeitung der Diktatur durch SED-Opferverbände, Aufarbeitungsinitiativen und private Archive 1.

Förderberechtigte und Förderumfang

Die Förderrichtlinie legt fest, dass als antragsberechtigte Gruppen Verbände, Vereinigungen, Initiativen zur Aufarbeitung der Vergangenheit und private Archive gelten, die in Sachsen aktiv sind. Diese müssen mindestens 10% der anfallenden Kosten selbst tragen 1. Die Förderung kann bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben abdecken, wobei die institutionelle Förderung maximal 1.000 EUR pro Jahr beträgt 1.

Anwendung der Fördermittel

Die Mittelvergabe erfolgt gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) oder den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die eine genaue Richtlinie für die Verwendung und Abrechnung der Fördermittel bieten 1.

Wichtiger Hinweis für Antragsteller

Für deutsche Antragsteller, die nach Subventionen und Fördermitteln suchen, ist es entscheidend, die Richtlinien für die Antragstellung genau zu beachten und die bereitgestellten Quellen effektiv zu nutzen. Dies erleichtert den Weg zu finanzieller Unterstützung und Anerkennung durch den Sächsischen Landtag 1.

Antragsberechtigte und Förderumfang

Förderberechtigte

Voraussetzungen für die Förderung

Die Antragsberechtigung für die Förderrichtlinie SED-Opferverbände richtet sich an spezifische Gruppen, die aktiv zur Aufarbeitung der SED-Diktatur beitragen. Zu diesen Gruppen gehören:

  1. SED-Opferverbände, die sich direkt mit den Folgen der politischen Verfolgung auseinandersetzen 6.
  2. Aufarbeitungsinitiativen, die Projekte zur historisch-politischen Bildung und Dokumentation durchführen 6.
  3. Privatarchive, die Materialien zur SED-Diktatur sammeln und zugänglich machen 6.

Diese Gruppen müssen in Sachsen aktiv sein und mindestens 10% der anfallenden Kosten selbst tragen 6.

Kontakt und Antragsstellung

Anträge können bis zum 30. September für das folgende Jahr beim Sächsischen Landtag eingereicht werden. Die Kontaktdaten für die Antragstellung lauten:

  • Adresse: Sächsischer Landtag, Referat ZD 2, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
  • Telefon: 0351 49350
  • Fax: 0351 4935900
  • E-Mail: ulrike.linder@slt.sachsen.de 1

Förderumfang

Finanzielle Unterstützung

Die Förderrichtlinie sieht vor, dass bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben übernommen werden können. Die institutionelle Förderung ist dabei auf maximal 1.000 EUR pro Jahr begrenzt. Ausnahmen bestehen für spezielle Dienstleistungen wie psychosoziale Beratung, historisch-politische Bildung und Dokumentation 1.

Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten

Neben der finanziellen Unterstützung bietet die Förderrichtlinie auch Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der politischen Bildung. Hierbei können Verbände und Initiativen finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen oder Projekte erhalten, die in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten durchgeführt werden 7.

Fördergeber und zusätzliche Zuwendungen

Die Fördermittel werden vom Sächsischen Landtag bereitgestellt, und es besteht zusätzlich die Möglichkeit, über den Freistaat Sachsen weitere Unterstützung für die Arbeit der Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen sowie für private Archive zu erhalten 7.

Diese detaillierten Informationen sollen deutschen Antragstellern, die nach Subventionen und Fördermitteln suchen, helfen, den Antragsprozess zu verstehen und erfolgreich finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Art, Form und Höhe der Zuwendungen

Art der Förderung

Die Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie SED-Opferverbände wird als Zuschuss gewährt. Dieser finanzielle Beitrag unterstützt spezifische Projekte und Institutionen, die zur Aufarbeitung der SED-Diktatur beitragen 6.

Form der Zuwendungen

Die Zuwendungen werden in Form von direkten finanziellen Zuschüssen bereitgestellt. Diese sind dazu bestimmt, bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben zu decken, die im Haushaltsplan des Antragstellers aufgeführt sind 6.

Höhe der Zuwendungen

Die maximale Höhe der institutionellen Förderung beträgt in der Regel 1.000 EUR pro Jahr. Es ist wichtig, dass Antragsteller ihren Finanzierungsbedarf sorgfältig planen und die erforderlichen Unterlagen zur Begründung der beantragten Summe einreichen 16.

Zusätzliche Finanzierungsarten

Neben der Hauptförderung existieren spezielle Finanzierungsarten für Opfer der SED-Diktatur:

  • Kapitalentschädigung: 306,78 Euro pro Monat für jeden vollen Kalendermonat unrechtmäßiger Inhaftierung in der ehemaligen DDR 6.
  • Besondere Zuwendung für Haftopfer (SED-Opferrente): 330 Euro für diejenigen, die vor 1990 mindestens 90 Tage unrechtmäßig in der DDR (oder in der sowjetischen Besatzungszone bis 1949) inhaftiert waren und sich aktuell in einer besonders schwierigen finanziellen Situation befinden 6.

Hinweise für Antragsteller

Deutschen Antragstellern wird geraten, die Antragsrichtlinien genau zu befolgen und alle erforderlichen Dokumente fristgerecht einzureichen. Dies erleichtert den Prozess und erhöht die Chancen auf finanzielle Unterstützung durch den Sächsischen Landtag 1.

Bewilligungsverfahren und Fristen

Bewilligungsverfahren

Das Bewilligungsverfahren für die Förderrichtlinie SED-Opferverbände ist streng strukturiert, um eine gerechte und effiziente Verteilung der Mittel zu gewährleisten. Deutsche Antragsteller, die nach Subventionen und Fördermitteln suchen, sollten die folgenden Schritte beachten, um ihre Chancen auf Erfolg zu maximieren:

  1. Antragsstellung: Anträge müssen bis zum 30. September für das folgende Jahr eingereicht werden. Es ist entscheidend, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht werden, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden 1.
  2. Prüfungsprozess: Nach der Einreichung werden die Anträge vom Sächsischen Landtag geprüft. Dieser Prozess beinhaltet die Bewertung der Förderwürdigkeit und die Überprüfung der Einhaltung aller Richtlinien und Kriterien 1.
  3. Zuwendungsentscheidung: Die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel wird auf Basis der eingereichten Unterlagen und der Erfüllung der Förderkriterien getroffen. Antragsteller werden über das Ergebnis informiert 1.

Fristen

Die Einhaltung der festgelegten Fristen ist für den Erfolg des Antrags von entscheidender Bedeutung. Hier sind die wichtigsten Termine, die Antragsteller beachten sollten:

  • Antragsfrist: Die Anträge für das folgende Jahr müssen bis zum 30. September eingereicht werden 1.
  • Prüfungszeitraum: Nach der Antragsfrist beginnt der Prüfungsprozess, der mehrere Wochen dauern kann. Antragsteller sollten während dieser Zeit für Rückfragen zur Verfügung stehen 1.

Hinweise zur Antragsstellung

Für eine erfolgreiche Antragsstellung empfiehlt es sich, folgende Hinweise zu beachten:

  • Vollständigkeit der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt sind. Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.
  • Einhaltung der Fristen: Achten Sie darauf, alle Fristen einzuhalten. Verspätete Anträge werden möglicherweise nicht berücksichtigt.
  • Kontaktaufnahme: Bei Unklarheiten oder Fragen zur Antragsstellung kann der Kontakt zur zuständigen Stelle, Ulrike Linder beim Sächsischen Landtag, hilfreich sein 1.

Diese strukturierten Informationen bieten deutschen Antragstellern wertvolle Unterstützung bei der Navigation durch das Bewilligungsverfahren und helfen, die Chancen auf finanzielle Unterstützung zu maximieren.

Schlussfolgerung und Ausblick

Die Förderrichtlinie SED-Opferverbände eröffnet für Betroffene und Initiativen, die sich mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur befassen, essentielle Unterstützungsmöglichkeiten. Im Rückblick auf die herausgestellten Kernpunkte des Artikels lässt sich festhalten, dass umfassender Zugang zu finanziellen Mitteln und Ressourcen für Projekte und Verbände nicht nur eine Anerkennung der erlittenen Unrechts darstellt, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung einer aufgeklärten, demokratischen Gesellschaft ist. Die Aufarbeitung der Vergangenheit ist ein fortlaufender Prozess, dessen Weiterführung durch die bereitgestellte Unterstützung gesichert und vorangetrieben wird.

Für deutsche Antragsteller, die nach Subventionen und Fördermitteln suchen, bleibt der wertvolle Rat, den Antragsprozess mit Sorgfalt und Aufmerksamkeit anzugehen. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Dokumente vollständig und fristgerecht einzureichen und die bereitgestellten Ressourcen effektiv zu nutzen. Dieser proaktive Ansatz kann den Unterschied in der erfolgreichen Sicherung der Förderung ausmachen. Ihre Bemühungen tragen dazu bei, die Erinnerung an Vergangenes lebendig zu halten und die Grundlagen für eine gerechte und demokratische Zukunft zu stärken.

FAQs

Es wurden keine spezifischen Fragen und Antworten zum Thema “Förderrichtlinie SED-Opferverbände: Ein umfassender Leitfaden” bereitgestellt. Bitte prüfen Sie andere Quellen oder spezifische Dokumentationen für Informationen zu diesem Thema.

Referenzen

[1] – https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/frl-sed-opferverbaende.html
[2] – https://dserver.bundestag.de/btd/20/071/2007150.pdf
[3] – https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002220.pdf
[4] – https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/964/erl/3.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[5] – https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-988318
[6] – http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17104-FRL-SED-Opferverbaende
[7] – https://lasd.landtag.sachsen.de/de/auskuenfte-finazielle-foerderungen-19914.cshtml
[8] – https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Zustaendigkeiten/Aufarbeitung%E2%80%93SED%E2%80%93Unrecht/SED%E2%80%93Opferrente/
[9] – https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/soziales_entschadigungsrecht/strafrechtliches_rehabilitierungsgesetz/hilfen-fuer-opfer-von-in-der-ehemaligen-ddr-erlittenem-unrecht-sed-unrecht-309.html