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4 July 2024

Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen

Förderung Wirtschaftsförderung

Der Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist ein Ideenwettbewerb, der Start-ups unterstützt, deren Geschäftsideen auf moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) basieren. Der Wettbewerb baut auf einer langen Tradition auf und ist Teil der Digitalen Agenda 2014–2017 der deutschen Bundesregierung. Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt durch die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT). Es finden zwei Wettbewerbsrunden pro Jahr statt, mit Preisverleihungen auf der IFA in Berlin und auf der CeBIT in Hannover. Insgesamt werden pro Jahr über 600.000 Euro an Preisgeldern vergeben, um jungen innovativen Technologieunternehmen bei der Unternehmensgründung zu helfen.

Der Wettbewerb

Der Gründerwettbewerb ist ein Ideenwettbewerb, bei dem Bewerber ihr Gründungskonzept auf maximal 15 Seiten beschreiben sollen. Ein vollständiger Geschäftsplan ist nicht erforderlich. In der Ideenskizze soll der innovative Kern der Idee dargestellt und auf fachliche und kaufmännische Kompetenzen eingegangen werden. Außerdem sollte die Umsetzbarkeit in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht sowie in Bezug auf Ressourcenplanung ersichtlich sein.

Der Wettbewerb besteht aus zwei Runden, die jeweils in zwei Phasen unterteilt sind. In Phase eins können Gründerteams ihre Ideenskizzen einreichen und erhalten professionelles Feedback von der Jury. In Phase zwei haben die Top-50 Teams die Möglichkeit, ihr Feedback zu nutzen und ihre Ideenskizze weiter auszuarbeiten. Die überarbeiteten Skizzen werden von der Jury bewertet und die Preisträger ausgewählt.

Der Ideenwettbewerb gibt innovativen Ideen eine Chance, auch wenn einige Bereiche wie Marketing, Vertrieb, Umsetzungskonzept oder Finanzplanung noch Schwächen aufweisen.

Preise

In jeder Wettbewerbsrunde werden bis zu sechs Gründungsideen mit Hauptpreisen von jeweils 32.000 Euro ausgezeichnet. Dabei sollte das Preisgeld als Startkapital für eine Unternehmensgründung dienen. Ein Teilbetrag in Höhe von 7.000 Euro wird zeitnah nach der Preisverleihung ausgezahlt. Die restliche Auszahlung in Höhe von 25.000 Euro ist an die konkrete Unternehmensgründung in Form einer GmbH oder einer AG mit Sitz in Deutschland gebunden. Darüber hinaus werden bis zu fünfzehn weitere Gründungsideen mit Geldpreisen von jeweils 7.000 Euro ausgezeichnet. Zudem schreibt das BMWi regelmäßig Sonderpreise zu aktuellen Themen der „Digitalen Agenda“ aus, die mit einem Preisgeld von bis zu 10.000 Euro dotiert sind. Die Themen der Sonderpreise werden in der jeweiligen Runde auf der Website des Gründerwettbewerbs bekanntgegeben. Alle Teilnehmer des Gründerwettbewerbs erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee hinsichtlich Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT-Analyse). Alle Preisträger erhalten ein umfangreiches, auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes, Coaching- und Qualifizierungsprogramm.

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ein Unternehmen gründen möchten, können am “Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen” teilnehmen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gründung eines Unternehmens in Form einer GmbH oder AG bei der Registrierung nicht mehr als vier Monate zurückliegen darf. Ausgenommen von dieser Regel sind Unternehmergesellschaften (UG). Es besteht auch die Möglichkeit, sich bis zu zwei Mal in den folgenden Wettbewerbsrunden erneut für den Gründerwettbewerb zu bewerben.
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