Investitionszulage
Die Investitionszulage ist eine staatliche Subvention, die in Deutschland eingesetzt wird, um Investitionen in bestimmte Regionen zu fördern. Diese Fördergebiete umfassen die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Um Anspruch auf die Investitionszulage zu haben, müssen Steuerpflichtige im Fördergebiet begünstigte Investitionen tätigen. Dies gilt sowohl für natürliche Personen gemäß dem Einkommensteuergesetz als auch für juristische Personen gemäß dem Körperschaftsteuergesetz. Die Investitionszulage soll dazu beitragen, dass diese Regionen wirtschaftlich gestärkt werden und mehr Investitionen anziehen.
