Eingliederungszuschuss
Eingliederungszuschüsse (EGZ) sind eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung. Arbeitgeber können einen Lohnkostenzuschuss erhalten, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Eingliederung zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für Personen, bei denen die Vermittlung aufgrund persönlicher Gründe erschwert ist. Die Zuschüsse sollen erwartete Minderleistungen ausgleichen, die beispielsweise aufgrund einer Behinderung, geringen Qualifikation oder des Alters auftreten können.
