Zweck
Das BAföG hat zwei Hauptziele: die Förderung der Chancengleichheit im Bildungswesen und die Mobilisierung von Bildungsreserven in einkommensschwachen Bevölkerungsschichten. Das Förderungsziel wird erreicht, wenn ein Hochschulabschluss erworben wurde, unabhängig davon, ob eine Förderung in Anspruch genommen wurde. Masterstudiengänge werden gefördert, jedoch nicht Promotionsstudien.
Obwohl das Ziel einer Chancengleichheit angestrebt wird, haben viele Studierende in Deutschland Nebenjobs. Laut einer Studie des Deutschen Studentenwerks haben 68% der Studierenden einen Nebenjob. Davon sind 59% darauf angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Mehr als die Hälfte arbeitet mehrmals pro Woche, während 36% 1-2 Mal pro Woche arbeiten.
Geschichte
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) wurde am 1. September 1971 unter der Kanzlerschaft Willy Brandts eingeführt und ersetzte das Honnefer Modell. Es war ein Vollzuschuss für bedürftige Schüler und Studierende, der einklagbar war. Die Höchstförderung entsprach dem damals als notwendig erachteten Betrag. Im Laufe der Jahre wurden die Bedarfssätze und Freibeträge regelmäßig überprüft und angepasst, blieben jedoch oft hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück. In den 1980er und 1990er Jahren wurden die Förderungsmöglichkeiten reduziert, was dazu führte, dass nur noch knapp 13 Prozent der Studierenden BAföG erhielten.
Nach einer Reform im Jahr 2001 gewann das BAföG wieder an Bedeutung und mehr als 25 Prozent der Studierenden erhielten Förderung. Im Jahr 2008 wurden 510.000 Studierende und 312.000 Schüler gefördert, wobei der durchschnittliche Betrag bei 398 Euro für Studierende und 321 Euro für Schüler lag. Die Bundesregierung beschloss weitere Änderungen im Jahr 2010, wie die Anhebung der Altersgrenze auf 35 Jahre für Masterstudiengänge und die Ausnahme von Stipendien von der Anrechnung auf den Bedarfssatz.
Im August 2014 wurde angekündigt, dass die Ausbildungsförderung ab Herbst 2016 um insgesamt 7 Prozent angehoben wird. Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz wurde die vollständige Finanzierung der Ausbildungsförderung durch den Bund beschlossen, um die Länder zu entlasten. Trotz dieser Änderungen ist die Zahl der BAföG-Empfänger gesunken.
Das 26. BAföG-Änderungsgesetz von 2019 soll diesem Trend entgegenwirken. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen auf die Zahl der geförderten Studierenden auswirken werden.