Baukindergeld
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung des Ersterwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Es handelt sich um einen Zuschuss, der jedoch bald ausläuft. Um förderberechtigt zu sein, mussten der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung bis zum 31. März 2021 abgeschlossen sein. Das Baukindergeld wurde rückwirkend zum 1. Januar 2018 eingeführt und trat mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf Grundlage des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD sowie weiteren Beschlüssen der Koalitionsfraktionen. Das Baukindergeld soll die Bildung von Eigentum im Immobiliensektor für Familien mit Kindern erleichtern und wurde als Ersatz für die abgeschaffte Eigenheimzulage eingeführt. In Bayern wird das Baukindergeld um jährlich 300 Euro pro Kind aufgestockt, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember 2020 gestellt wurde.
