Agrardiesel
Agrardiesel ist Dieselkraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft verwendet wird. Betriebe in diesem Bereich können eine teilweise Rückvergütung der Energiesteuer beantragen. Die Verwendung von Biodiesel und Pflanzenöl ist in der Land- und Forstwirtschaft steuerfrei. Die Steuerrückerstattung für diese Kraftstoffe erfolgt ohne Selbstbehalt und Deckelung. Seit 2008 wurden Selbstbehalt und Deckelung für Dieselkraftstoffe ausgesetzt.
Beihilferegelung
Gemäß § 57 Abs. 1 des Energiesteuergesetzes können Landwirte eine Steuerentlastung für den Einsatz von zuvor versteuertem Gasöl in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen beantragen, die bei der Bodenbewirtschaftung und Tierhaltung zur Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse eingesetzt werden. Die Steuerentlastung erfolgt durch eine jährliche Erstattung der bereits entrichteten Steuern. Die Höhe der Erstattung beträgt 214,80 € je 1000 Liter Gasöl, wodurch der effektive Steuersatz bei 255,60 € je 1000 Liter liegt. Die Erstattung wird nur für den Verbrauch über einen Selbstbehalt von 350 EUR hinaus gewährt. Bis zum Jahr 2016 wurde die Obergrenze der Vergütungsmenge von 10.000 Litern Dieselkraftstoff von der EU-Kommission festgesetzt. In diesem Zeitraum wurden rund 400 Mio. € an Steuern für deutsche Landwirte erlassen.
Allerdings hat die deutsche Bundesregierung am 13. Dezember 2023 angekündigt, dass die Steuerrückerstattung für Agrardiesel aufgrund des hohen Finanzhaushalts-Defizits eingestellt wird. Gleichzeitig wird die CO2-Steuer für fossile Energieträger erhöht, und zwar um 45 Euro pro Tonne CO2, was einer Erhöhung um 5 Euro im Vergleich zur vorherigen Planung entspricht.
Im Wirtschaftsjahr 2020/2021 erhielt jeder landwirtschaftliche Betrieb im Durchschnitt eine Agrardieselvergütung in Höhe von 2892 Euro. Dies sind wichtige Entwicklungen für Landwirte, die den Einsatz von Gasöl in ihrer täglichen Arbeit betreffen und Auswirkungen auf ihre Kosten haben werden.
Geschichte
Mit dem Agrardieselgesetz von 2001 wurde die frühere Gasölverbilligung für die Landwirtschaft abgelöst. Das Ziel des Gesetzes war es, den Anpassungsprozess an die EU-Agrarpolitik zu erleichtern und Wettbewerbsunterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu reduzieren. Die Mineralölsteuer für Agrardiesel betrug bis 2004 nur 25,56 Cent/Liter, während Landwirte eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter erhielten. Ab dem Antragsjahr 2005 wurde ein Selbstbehalt von 350 € je Betrieb eingeführt, wodurch kleinere Betriebe keine Rückvergütung mehr erhielten. Größere Betriebe konnten bis 2007 bis zu 10.000 Liter je Betrieb beantragen. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der Umsatzsteuerpauschalierung unterliegen, müssen den vollen Mehrwertsteuersatz für die Mineralölsteuer zahlen, während ihnen für die Rückvergütung keine Mehrwertsteuer erstattet wird. Das Gesetz hatte somit das Ziel, die Besteuerung von Agrardiesel zu harmonisieren und Anpassungen an die EU-Agrarpolitik vorzunehmen.
Das Energiesteuergesetz wurde mehrmals geändert, um Steuererleichterungen für deutsche Landwirte zu ermöglichen. Zunächst wurde der Selbstbehalt von 350 € und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb für die Antragsjahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Dies geschah aufgrund eines schwierigen konjunkturellen Umfelds und den Protesten von Milchbauern. Durch diese Maßnahme wurde die Steuerbelastung für Dieselkraftstoff von 40ct auf 25,56ct reduziert, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten zu stärken. Später wurde der Selbstbehalt und die Beschränkung erneut aufgehoben. Die Aufhebung erfolgte vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission und trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Die EU-Kommission genehmigte diese Änderungen erneut für das Antragsjahr 2010 (rückwirkend) und die Jahre 2011 bis einschließlich 2013. Auf Antrag Deutschlands wurde die Aussetzung des Selbstbehalts und der Obergrenze von 10.000 Litern auch für die Antragsjahre 2014 bis einschließlich 2016 genehmigt. Diese Änderungen im Energiesteuergesetz sollen dazu beitragen, dass deutsche Landwirte weiterhin wettbewerbsfähig bleiben und ihre Steuerbelastung reduzieren können.
