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Förderung der Qualität in Kindertageseinrichtungen
10 June 2024

Förderung der Qualität in Kindertageseinrichtungen: Ein Leitfaden zur SächsKitaQualiRL

Förderung Förderprogramm

Die SächsKitaQualiRL ist eine grundlegende Richtlinie, die die Qualität der Kinderbetreuung in Sachsen gewährleistet und weiterentwickelt. Seit dem 1. Oktober 2016 setzt die “Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege” einen neuen Standard für die Kinderbetreuung im Freistaat Sachsen 1. Diese Regelung, die ältere Fördermodelle ersetzt, bildet die Basis für die staatliche Unterstützung von Innovationsprozessen in Kitas und der Kindertagespflege. Sie ist anwendbar auf verschiedene Betreuungseinrichtungen, wobei sie klare Richtlinien für die Qualifikationen des Personals und die Verantwortlichkeiten der Träger setzt 12. Durch diese Maßnahmen strebt Sachsen nach einer inklusiven, qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung, die Träger, Erzieherinnen, Erzieher und Eltern in den Mittelpunkt stellt und die kindliche Entwicklung durch differenzierte Kita-Konzepte und Qualitätsmanagement fördert 2.

Für Einrichtungen in Sachsen, die nach Exzellenz in der Betreuung streben, bietet dieser Leitfaden nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch einen Rahmen für die Zertifizierung und Teilhabe in der Kinderbetreuung. Er soll Projekte und Maßnahmen unterstützen, die Förderbereiche wie Inklusion und Kindertagespflege abdecken und dabei helfen, die Qualität und das Angebot der Betreuung nachhaltig zu verbessern 1. Mit einer klaren Struktur für den Bewilligungsprozess und Beispielen erfolgreicher Projekte, adressiert dieser Artikel sowohl neu interessierte Träger als auch bereits engagierte Akteure in der Kinderbetreuung. Er bildet somit eine wesentliche Ressource für alle, die sich für die Weiterentwicklung der Kinderbetreuungslandschaft in Sachsen einsetzen möchten.

Hintergrund und rechtliche Grundlagen

Die SächsKitaQualiRL, offiziell bekannt als Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, wurde zuletzt am 19. Juni 2023 geändert 12. Diese Änderungen, die am 7. Juli 2023 in Kraft treten, reflektieren die Empfehlungen der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen 24. Sie sind rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gültig 4.

Rechtliche Grundlagen und Förderungsverfahren

Die SächsKitaQualiRL regelt die Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, ohne dass ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht 1. Als zuständige Bewilligungsbehörde fungiert der Kommunale Sozialverband Sachsen 1. Anträge auf Förderung müssen bis spätestens 30. November des Vorjahres eingereicht werden, wobei die Förderung in der Regel bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben abdeckt 1. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten und eine Pauschale für Verwaltungsausgaben 1. Die Förderung erfolgt vorwiegend als Vorauszahlung, mit Ausnahme von Personalkosten für freiberufliche Anbieter, die als Erstattung gewährt werden 1.

Dokumentations- und Berichtspflichten

Für die Beantragung der Förderung sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter Auszug aus dem Vereinsregister oder Handelsregister, aktuelle Satzung oder Gesellschaftsvertrag, aktuelle Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt und eine Selbstauskunft des Antragstellers gemäß Nummer 3.2.1 der Verwaltungsvorschrift für die Sächsische Haushaltsordnung 1. Der Abschlussbericht muss spätestens drei Monate nach Ende des Förderzeitraums eingereicht werden, während bei mehrjährigen Projekten mit überregionaler Bedeutung jährlich bis zum 31. März ein Zwischenbericht vorzulegen ist 1.

Zusammenarbeit und Zielsetzungen

Die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zielt darauf ab, das Gesetz zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in Kindertageseinrichtungen (KiQuTG) in Sachsen umzusetzen 56. Dieses Gesetz hat das Ziel, die Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Inklusion in Kindertagesstätten zu erhöhen 5. Die Vereinbarung umfasst Bestimmungen zur Finanzierung und Überwachung 6.

Diese rechtlichen Grundlagen und Förderungsverfahren bieten deutschen Antragstellern, die Subventionen und Zuschüsse suchen, wertvolle Orientierungshilfen. Sie verdeutlichen die Bedeutung einer sorgfältigen Planung und fristgerechten Antragstellung, um die angebotenen finanziellen Unterstützungen optimal nutzen zu können.

Förderbereiche und Zielgruppen

Die SächsKitaQualiRL definiert spezifische Förderbereiche, die auf die Verbesserung und Sicherung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege abzielen. Diese Bereiche umfassen sowohl Projekte mit überregionaler Bedeutung als auch Modellprojekte, die innovative Ansätze in der frühkindlichen Bildung fördern 1.

Geförderte Projekte und Maßnahmen

  1. Projekte mit überregionaler Bedeutung und Modellprojekte: Diese Projekte sollen als Vorreiter für neue pädagogische Konzepte und Methoden dienen und beispielgebend für andere Einrichtungen sein 1.
  2. Fachtagungen: Spezialisierte Konferenzen bieten Plattformen für den Austausch von Fachwissen und die Diskussion aktueller Themen in der Kinderbetreuung 1.
  3. Fachberatung für nicht-staatliche Kindertageseinrichtungen: Beratungsdienste unterstützen Einrichtungen dabei, ihre pädagogischen Konzepte und das Qualitätsmanagement zu verbessern 1.
  4. Fortbildungen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans: Weiterbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher zur Implementierung des Bildungsplans in der täglichen Praxis 1.
  5. Pädagogische Maßnahmen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans: Diese Maßnahmen umfassen spezifische pädagogische Projekte und den praktischen Austausch, die zur Verbesserung der Bildungsarbeit in den Einrichtungen beitragen 1.
  6. Angebote von Lernwerkstätten: Lernwerkstätten bieten praktische und interaktive Lernmöglichkeiten für Kinder und pädagogisches Personal, um neue Lernmethoden direkt zu erproben 1.

Zielgruppen der Förderung

Die Förderung richtet sich an verschiedene Akteure im Bereich der Kinderbetreuung:

  • Kommunale Körperschaften 1
  • Gemeinnützige Organisationen und deren Verbände 1
  • Freie Träger der Jugendhilfe 1
  • Rechtliche Körperschaften 1
  • Kommunale Einrichtungen 1

Diese Zielgruppen sind berechtigt, Fördermittel zu beantragen, sofern sie die spezifischen Anforderungen der SächsKitaQualiRL erfüllen. Dazu gehören die Einreichung eines Konzepts, eines Projekt- und Finanzplans sowie die wissenschaftliche Begleitung und Bewertung der Maßnahmen, abhängig vom jeweiligen Projekt 1. Des Weiteren müssen geplante Publikationen und die Nachnutzung der Ergebnisse dargelegt werden 1.

Förderungsvoraussetzungen

Für die Beantragung der Fördermittel müssen die Antragsteller detaillierte Konzepte und Pläne vorlegen, die nicht nur die pädagogischen Ziele, sondern auch die finanzielle Planung und die Umsetzungsstrategie klar darstellen. Dies gewährleistet eine effektive Nutzung der Mittel und fördert die Nachhaltigkeit der Projekte 1.

Die Bereitstellung dieser Fördermittel durch die Bundesregierung und das Land Sachsen unterstreicht die Bedeutung qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung und Betreuung. Durch die gezielte Unterstützung dieser spezifischen Bereiche und Zielgruppen trägt die SächsKitaQualiRL dazu bei, die Bildungs- und Betreuungslandschaft in Sachsen kontinuierlich zu verbessern und weiterzuentwickeln 15.

Verfahren und Bewilligungsprozess

Zuständigkeiten und Antragsverfahren

Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) ist als Antrags- und Bewilligungsbehörde für alle Bereiche der Förderung verantwortlich 123. Dies stellt sicher, dass der Prozess zentralisiert und effizient abgewickelt wird, was den Antragstellern Klarheit und Unterstützung bietet.

Antragsfrist und erforderliche Unterlagen

Die Antragsfrist für die Förderung endet am 30. November des Vorjahres 1. Zur Antragstellung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister oder Handelsregister sowie eine Vollmacht 1
  • Aktuelle Satzung oder Gesellschaftsvertrag 1
  • Aktuelle Bescheinigung über den gemeinnützigen Status des Trägers durch das Finanzamt 1
  • Selbstauskunft des Antragstellers gemäß der Verwaltungsvorschrift 1

Diese Dokumente sind essenziell, um die Berechtigung und die organisatorische Eignung des Antragstellers zu überprüfen.

Förderfähige Kosten und Förderhöhe

Die Förderung wird in der Regel als Projektförderung gewährt und deckt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben ab 1. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:

  • Personalkosten
  • Sachkosten, die unmittelbar für die Erreichung des Förderzwecks notwendig sind 1

Nachweisführung und Berichtspflichten

Der Nachweis der Verwendung der Fördermittel muss spätestens drei Monate nach Ende des Förderzeitraums eingereicht werden 1. Für Projekte mit überregionaler Bedeutung und Modellprojekte ist zusätzlich jährlich bis zum 31. März ein Zwischenbericht vorzulegen 1.

Spezielle Verfahren für unterschiedliche Trägertypen

Für freie Träger von Kindertageseinrichtungen, Träger der freien Jugendhilfe und rechtsfähige Vereine wird die Förderung vorwiegend als Vorauszahlung geleistet 2. Kommunale Gebietskörperschaften hingegen folgen dem Regelauszahlungsverfahren oder dem Erstattungsverfahren, je nach Projektart 2.

Beratung und Unterstützung

Es ist ratsam, dass Antragsteller frühzeitig Kontakt mit dem KSV Sachsen aufnehmen, um Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten und um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt und vollständig sind. Dies kann wesentlich dazu beitragen, die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung zu erhöhen und typische Fehlerquellen zu vermeiden.

Beispiele erfolgreicher Projekte

Sprach-Kitas: Förderung der Sprachentwicklung

Das Projekt “Sprach-Kitas” zielt darauf ab, die Sprachentwicklung von Kindern von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr zu fördern 7. Durch gezielte pädagogische Maßnahmen werden Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung unterstützt, was eine grundlegende Basis für den weiteren Bildungsweg darstellt.

Inklusion in Kindertageseinrichtungen

Das Projekt “Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Kitas” stellt sicher, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt am Alltag in Kindertagesstätten teilhaben können 7. Dies fördert nicht nur die soziale Integration, sondern auch das Verständnis und die Akzeptanz von Vielfalt unter den Kindern.

Demokratiebildung in Kitas

Das “Partizipation und Demokratiebildung in Kitas” Projekt fördert die Mitbestimmung und demokratische Bildung schon im frühen Kindesalter 7. Kinder lernen, ihre Meinung zu äußern und Entscheidungen gemeinsam zu treffen, was wichtige soziale und zivile Kompetenzen stärkt.

Digitale Bildung

Unterstützung der Integration digitaler Medien bietet das Projekt “Digitale Medien in Kitas” 7. Hierdurch werden frühzeitig digitale Kompetenzen gefördert, die in der modernen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Fachberatung für freie Träger

Das Projekt “Fachberatung für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft” unterstützt nicht-staatliche Träger bei der Qualitätsentwicklung ihrer Einrichtungen 7. Durch professionelle Beratung werden pädagogische Konzepte stetig verbessert.

Fortbildungen und pädagogische Projekte

Die Projekte “Fortbildungen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans” und “Pädagogische Projekte in Kindertageseinrichtungen” unterstützen die Implementierung des Sächsischen Bildungsplans durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen und pädagogische Initiativen 7. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Bildungsqualität kontinuierlich zu erhöhen.

Praxisorientierter Fachaustausch

Das Projekt “Praxisorientierter Fachaustausch zwischen pädagogischen Fachkräften verschiedener Kindertageseinrichtungen” fördert den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter Fachkräften 7. Dies stärkt die pädagogische Arbeit durch den Transfer von Best Practices.

Lernwerkstätten

“Lernwerkstätten als besondere Form der Fortbildung” bieten praktische und interaktive Weiterbildungsmöglichkeiten, die direkt auf die Bedürfnisse des pädagogischen Personals zugeschnitten sind 7. Diese Form der Fortbildung unterstützt die direkte Umsetzung neuer Methoden und Techniken.

Sächsischer Kita-Bildungsserver

Der Sächsische Kita-Bildungsserver, ein Projekt des Medienkulturzentrum Dresden e. V., bietet umfangreiche Dienstleistungen und Ressourcen, die auf die Bedürfnisse von Kindertageseinrichtungen abgestimmt sind [45][46][47]. Dieses Angebot erleichtert den Zugang zu aktuellen Informationen und unterstützenden Materialien für die tägliche pädagogische Arbeit.

Ausblick und zukünftige Entwicklungen

Durch die eingehende Betrachtung der SächsKitaQualiRL und die Hervorhebung erfolgreicher Projekte wurde deutlich, wie essentiell staatliche Unterstützungen und Richtlinien für die Entwicklung und Sicherung hoher Betreuungsqualität in Kindertagesstätten sind. Die Strukturen und Prozesse, die durch diese Richtlinie festgelegt wurden, dienen nicht nur der Verbesserung der frühkindlichen Bildung, sondern auch der Professionalisierung und Weiterentwicklung pädagogischen Personals. Sie schaffen ein Fundament, auf dem innovative und inklusive Bildungskonzepte erfolgreich umgesetzt werden können, was letztendlich allen Beteiligten – Kindern, Eltern, Erziehern und Trägern – zu Gute kommt.

Für Antragsteller in Deutschland, die auf der Suche nach Subventionen und Fördermitteln sind, ist es entscheidend, eine sorgfältige Planung und fristgerechte Antragstellung zu berücksichtigen. Die Bereitschaft zur Kooperation und zum Austausch mit Behörden kann den Antragsprozess erheblich erleichtern und die Chance auf erfolgreiche Förderung steigern. Die vorgestellten Projekte und Maßnahmen zeigen auf, wie durch gezielte Förderung und fachliche Unterstützung die Qualität in der frühkindlichen Bildung kontinuierlich verbessert werden kann. Dies unterstreicht die Bedeutung einer proaktiven Beteiligung und Nutzung der angebotenen Ressourcen, um die Kinderbetreuungslandschaft in Sachsen und darüber hinaus nachhaltig zu gestalten und zu verbessern.

FAQs

  1. Wer legt die Qualitätsstandards in deutschen Kindertagesstätten fest? Die Festlegung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten ist eine Aufgabe, die auf gesamtgesellschaftlicher Ebene angegangen wird. Der Bund fördert die Qualitätsentwicklung durch das KiTa-Qualitätsgesetz sowie durch verschiedene Programme und Initiativen, um die Qualität in der frühen Bildung zu verbessern.
  2. In welchem Gesetz sind die Qualitätsanforderungen für die Kindertagespflege festgeschrieben? Die gesetzliche Grundlage für die Qualitätssicherung in der Kindertagespflege findet sich in § 23 Abs. 3 SGB VIII. Hier sind die Qualitätsanforderungen zur Förderung der Kinder definiert, einschließlich der Sicherstellung der Eignung von Tagespflegepersonen.
  3. Wie wird eine Kindertagesstätte in Sachsen finanziert? In Sachsen setzen sich die Finanzierungsquellen einer Kindertagesstätte aus Landeszuschüssen, Elternbeiträgen und Mitteln der Träger zusammen. Die genauen Regelungen zum Landeszuschuss sind in § 18 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) festgelegt, wobei die Gemeinden jährliche Zuschüsse zur Unterstützung ihrer Aufgaben erhalten.
  4. Wie ist das Verhältnis von Kindern zu Erziehern in sächsischen Kindertagesstätten? Sachsen befindet sich im bundesweiten Vergleich bezüglich des Personalschlüssels auf einem der hinteren Plätze. In Krippen betreut eine Erzieherin oder ein Erzieher durchschnittlich 5,2 Kinder, während im Kindergartenbereich die Zahl bei 11,5 Kindern pro Fachkraft liegt.

Referenzen

[1] – http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/16967-SaechsKitaQualiRL
[2] – http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20034-Aend-SaechsKitaQualiRL
[3] – https://www.ksv-sachsen.de/saechskitaquali-richtlinie.html
[4] – https://www.kita-bildungsserver.de/recht/richtlinien/aenderung-der-richtlinie-des-saechsischen-staatsministerium-fuer-kultus-zur-sicherung-und-weiterentwicklung-der-qualitaet-in-kindertageseinrichtungen-und-in-der-kindertagespflege-saechskitaqualirl/
[5] – https://www.bmfsfj.de/resource/blob/229198/bfbc46c1bf21efa9893306b8cd78ac59/sachsen-data.pdf
[6] – https://www.bmfsfj.de/resource/blob/141616/18d0215c2faa3d2b073ae3661439e6cd/gute-kita-vertrag-bund-sachsen-data.pdf
[7] – https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/16967/40384.pdf
[8] – https://www.kita-bildungsserver.de/publikationen/dokumente-zum-download/download-starten/?did=1412

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