Wie Sie Investive Förderungen für Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen optimal nutzen
Investitionen in Einrichtungen und Dienste zur Förderung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind von entscheidender Bedeutung, um Barrierefreiheit und Gleichberechtigung in der Gesellschaft zu gewährleisten. In Deutschland bieten verschiedene Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Sachsen und Bayern, durch Organisationen wie den KVJS, die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, spezialisierte Fördersprogramme, um solche Investitionen zu unterstützen 1234. Diese Programme bieten nicht nur finanzielle Zuschüsse für den Neubau und die Sanierung von Einrichtungen, sondern auch für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen und die Verbesserung bestehender Dienstleistungen 5.
Deutsche, die an Fördermöglichkeiten und Zuschüssen interessiert sind, können von diesen Programmen erheblich profitieren. In diesem Artikel werden wir uns auf die Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) konzentrieren und dabei besondere Aufmerksamkeit auf Sachsen legen 3. Ebenso werden wir den Antragsprozess, förderfähige Maßnahmen und die Kriterien für den Erhalt der Förderung erörtern. Dabei sollen Ratschläge und wertvolle Informationen gegeben werden, die deutsche Suchende nach Subventionen und Zuschüssen leiten sollen, um die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen.
Ziele und Zielgruppen
Ziele der Investiven Förderung
- Förderung der Teilhabe und Selbstbestimmung: Ziel ist es, die Teilnahmebedingungen von Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen durch unterstützende Investitionsmaßnahmen für notwendige Einrichtungen, Dienste und barrierefreie öffentliche Gebäude zu verbessern 1.
- Verbesserung der Lebensbedingungen: Durch die Förderung soll ein modernes, inklusives, bedarfsgerechtes, dezentrales und standortangepasstes Infrastrukturangebot für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg geschaffen werden 1.
- Umsetzung der Barrierefreiheit: Es wird angestrebt, Investitions- und Nichtinvestitionsprojekte zu unterstützen, die die Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzen und damit eine vollständige und wirksame Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen 1.
Zielgruppen der Förderprogramme
- Gemeinden und öffentliche Institutionen: Diese Gruppen sind oft Träger von Projekten, die die Infrastruktur verbessern und damit die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen direkt beeinflussen 11.
- Vereine und Verbände: Als wichtige soziale Akteure sind sie berechtigt, Fördermittel für Projekte zu beantragen, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind 11.
- Nichtregierungsorganisationen und Privatpersonen: Diese Zielgruppe umfasst nicht gewinnorientierte Organisationen und Einzelpersonen mit Behinderungen, die spezielle Unterstützung benötigen, um gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten zu schaffen 1.
Diese strukturierten Maßnahmen und die klar definierten Zielgruppen gewährleisten, dass die Fördermittel dort ankommen, wo sie am meisten benötigt werden, und tragen dazu bei, ein inklusiveres und gerechteres Umfeld für alle Bürger zu schaffen.
Förderfähige Maßnahmen
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
- Darlehen und Zinsbedingungen: Gewährung von Darlehen zu einem Zinssatz von 0,5% für die ersten 15 Jahre, anschließend Anpassung an den Kapitalmarktzins 6.
- Zusätzliche Subventionen für Familien: Haushalte mit Kindern erhalten zusätzliche Subventionen 6.
- Förderhöhe und Bedingungen: Bis zu 30% der Kosten für Neubauten und Erstkäufe, 10% für Zweitkäufe, maximal 30.000 € 6.
- Antragsstellung: Anträge müssen vor Baubeginn beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt eingereicht werden 6.
- Einkommensgrenzen: 62.500 € für einen 3-Personen-Haushalt, 74.700 € für einen 4-Personen-Haushalt 6.
- Wohnflächenanforderungen: Die Wohnfläche muss gemäß Nr. 34.4 der WFB 2012 angemessen sein 6.
- Eigenkapitalanteil: Zwischen 15-25% der Baukosten 6.
- Nachweis der Tragbarkeit der Belastung: Muss erbracht werden 6.
Anpassung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
- Zinsfreie Darlehen: Bis zu 10.000 € für Anpassungen, zinsfrei und tilgungsfrei [17.a].
- Einkommensgrenzen: 33.400 € für Einzelpersonen, 50.300 € für 2-Personen-Haushalte, 62.500 € für 3-Personen-Haushalte [17.a].
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
- Darlehenskonditionen: Darlehen zu einem um ca. 1% unter dem Marktzins liegenden Zinssatz 2.
- Kombinationsmöglichkeiten: Kann mit Mitteln aus dem Zf 1 Bayerisches Wohnungsbauprogramm und KfW-Mitteln kombiniert werden 2.
- Antragsstellung: Muss vor Baubeginn beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt erfolgen 2.
- Einkommensgrenzen: Gemäß BayWoFG 2.
- Eigenkapitalanforderungen für Selbstnutzer: Mindestens 20% 2.
KfW Programme für altersgerechtes Umbauen
- Finanzierungsangebote: Niedrigverzinsliche Darlehen oder Investitionszuschüsse für altersgerechte Umbauten 3.
- Förderhöhe: Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, bis zu 12,5% der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € pro Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und Einbruchschutz 3.
- Antragsstellung und technische Anforderungen: Antragstellung vor Baubeginn, technische Mindestanforderungen müssen erfüllt sein 3.
Modernisierung von Mietwohnungen
- Zinsverbilligte Darlehen: Bis zu 100% der förderfähigen Kosten für die Modernisierung von Mietwohnungen in Wohnungsbaugesellschaften 7.
- Voraussetzungen für Gebäude: Mindestalter von 15 Jahren, mindestens 3 Mietwohnungen oder mindestens 8 stationäre Pflegeplätze 7.
Pflegekassen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Förderhöhe: Bis zu 4.000 € pro Maßnahme, bis zu 16.000 €, wenn mehrere förderberechtigte Personen zusammenleben 4.
- Ziel der Förderung: Anpassung des Wohnumfelds an die speziellen Bedürfnisse der pflege- oder hilfebedürftigen Person 4.
- Pflegegradvoraussetzungen: Pflegegrad 1-5 oder dauerhafter Verlust kognitiver Fähigkeiten 4.
Förderprogramm Mobilität für alle
- Förderungsumfang: Förderung größerer Projekte zur Verbesserung der langfristigen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen oder in schwierigen sozialen Situationen 8.
- Maximale Zuschusshöhe: Bis zu 450.000 €, mindestens 10% Eigenmittel 8.
- Förderfähige Kosten: Personalkosten, Ehrenamt, Material, Investitionen und barrierefreie Maßnahmen 8.
Investitionsförderung – Fahrzeuge
- Förderungsumfang: Förderung von langfristigen Vermögenswerten wie Fahrzeuganpassungen oder -käufen 8.
- Maximale Zuschusshöhe: Bis zu 300.000 €, mindestens 30% Eigenmittel 8.
- Zweck der Förderung: Kosten und Anpassungen für barrierefreie Fahrzeugnutzung 8.
Förderstätten und Tagesstruktureinrichtungen
- Förderungsumfang: Förderung von Bauinvestitionen in Förderstätten und Tagesstruktureinrichtungen 9.
- Förderungshöhe: Bis zu 60% der förderfähigen Kosten, mindestens 10% Eigen- oder Drittmittel 9.
- Anforderungen an Antragsteller: Anerkennung und Genehmigung, Konzept und funktionaler Raumplan, Barrierefreiheit, Betriebs- und Unterhaltungsfähigkeit, gesicherte Finanzierung 9.
Antragsprozess und Förderkriterien
Überblick über den Antragsprozess
Fördermittel sind sowohl für Projektfinanzierung als auch für personenbezogene Hilfen verfügbar. Die Förderpartnerschaften reichen von Einzelfallförderungen bis hin zu mehrjährigen Projektförderungen oder der Gründung von Inklusionsunternehmen 10. Um Fördermittel zu beantragen, müssen Organisationen bestimmte Kriterien erfüllen, darunter die Anerkennung als gemeinnützige Organisation in Deutschland und die Arbeit in den Bereichen Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität 14. Der Antragsprozess umfasst mehrere Schritte, einschließlich der Überprüfung der Berechtigung der Organisation, der Auswahl der richtigen Förderart und der Einreichung eines Online-Antrags 14.
Förderkriterien und -bedingungen
Fördermittel können direkt an Einzelpersonen mit Behinderungen für spezifische Bedürfnisse gewährt werden 10. Die allgemeinen Förderbedingungen umfassen die Mitgliedschaft in der Diakonie RWL, der Standort der Einrichtung in der EKiR-Region, die Durchführung von Projekten für Menschen mit Behinderungen oder psychisch Kranke, die Priorisierung der Verwendung eigener Mittel und Drittmittel, sowie das Fehlen eines Anspruchs auf Förderung 11. Projektfinanzierungen werden für Projekte bis zu einem Maximum von 2.500 € bereitgestellt, wobei ein Eigenbeitrag von 10% gefordert wird, und es kann keine Finanzierung für laufende Personal- und Betriebskosten gewährt werden 11.
Förderberechtigte und Fördergeber
Zu den Förderberechtigten zählen Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände/Vereinigungen. Der Fördergeber ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Die Förderart ist ein Zuschuss, und das Fördergebiet umfasst Baden-Württemberg. Der Förderbereich schließt Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Wohnungsbau & Modernisierung ein 13. Der Eigenmittelanteil beträgt mindestens 10% (oder 15% für Modernisierungs- und Ersatzbauten) der förderfähigen Ausgaben 13. Die Zweckbindungsfrist beträgt 25 Jahre für Baumaßnahmen und 10 Jahre für Projekte in gemieteten Immobilien 13.
Unterstützung durch Krankenkassen und private Stiftungen
Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch Pauschal- und Projektförderungen 10. Private Stiftungen und Förderorganisationen stellen Fördermittel für verschiedene Projekte und Maßnahmen in der Behindertenhilfe zur Verfügung 10.
Finanzierung und Zuschüsse
Überblick über verfügbare Fördermittel
Fördermittelgeber bieten finanzielle Unterstützung und Beratung für verschiedene Projekte und Angebote für Menschen mit Behinderungen an. Die Unterstützung kann bis zu 80% (90% für überregionale Einrichtungen) der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss umfassen, wobei der Mindestförderbetrag bei 2.500 EUR für nicht-kommunale Körperschaften und bei 10.000 EUR für kommunale Körperschaften liegt 10.
Spezifische Förderprogramme und deren Konditionen
- Bau- oder Modernisierungsprojekte: Fördermittel können für den Bau oder die Modernisierung von Einrichtungen wie Wohnhäusern, Tagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verwendet werden. Hierbei können bis zu 300.000 € für Bauprojekte, 30.000 € für digitale Projekte und 50.000 € für nicht-investive Projekte bereitgestellt werden 10.
- Spezielle Ausrüstungen und Anpassungen: Fördermittel können auch für die Finanzierung spezieller Ausrüstungen, Anpassungen oder für Inklusionsprojekte und Selbsthilfegruppen genutzt werden 10.
Unterstützung durch das Bundesministerium und andere Organisationen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Dieses Ministerium bietet verschiedene finanzielle Hilfen und Zuschüsse für Menschen mit Behinderungen an. Dazu gehören Unterstützungen wie Mutterschutz, Elterngeld, Kindergeld und Steuererleichterungen 15.
- Schwerbehindertenausweis: Mit diesem Ausweis können Menschen mit Behinderungen verschiedene Vergünstigungen wie Steuerermäßigungen und Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen 15.
- Persönliches Budget: Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein Persönliches Budget, das ihnen finanzielle Unterstützung anstelle spezifischer Dienstleistungen ermöglicht 15.
Fördermöglichkeiten für barrierefreie Maßnahmen
Fördermöglichkeiten für die Beseitigung von Barrieren umfassen bauliche und räumliche Maßnahmen, barrierefreie Kommunikationsformen, Mobilität, digitale Teilhabemöglichkeiten sowie Zugänge zu Medien und Informationen. Diese Förderungen sind von der öffentlichen Hand, einschließlich der Bundesregierung, den Bundesländern und Krankenkassen, verfügbar 10.
Unterstützung durch private Stiftungen und Förderorganisationen
Gemeinnützige Träger und Selbsthilfeorganisationen können Fördermittel von privaten Stiftungen und Förderinstitutionen beantragen. Diese Unterstützung kann für Projekte, Angebote und Maßnahmen in der Behindertenhilfe eingesetzt werden 10.
Aktion Mensch und weitere Förderinitiativen
- Aktion Mensch: Diese deutsche Organisation unterstützt verschiedene soziale Projekte, einschließlich solcher für Menschen mit Behinderungen, mit Mitteln aus ihrer Lotterie. Sie finanzieren etwa 1.000 Projekte monatlich und investieren jährlich über 200 Millionen Euro in Projekte im Bereich Behinderung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Aufklärungskampagnen 18.
- Caritas: Als soziale Dienstleistungsorganisation bietet Caritas Hilfe und Beratung an, einschließlich Online-Beratung in Bereichen wie Behinderung und psychische Beeinträchtigungen. Caritas wird hauptsächlich durch den Staat, einschließlich Gemeinden, Landkreise und Bundesländer, sowie durch Sozialversicherungen finanziert 17.
Diese vielfältigen Fördermöglichkeiten und finanziellen Unterstützungen bieten wertvolle Ressourcen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland, um ihre Teilhabe und Selbstbestimmung zu fördern und zu unterstützen.
Fallbeispiele und Erfolgsgeschichten
Heuhüpfer Kindergarten in Heidelberg
Der Heuhüpfer Kindergarten in Heidelberg setzt ein herausragendes Beispiel für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Sie beschäftigen Personen mit Behinderungen in ihren Catering-Diensten, was nicht nur den Betroffenen hilft, sondern auch ein positives Signal an die Gemeinschaft sendet 20.
Inklusionsscheck NRW
Das Programm Inklusionsscheck NRW hat bereits 5600 schwerbehinderten Personen geholfen, Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Dies verdeutlicht den Erfolg zielgerichteter Förderprogramme bei der Unterstützung der beruflichen Integration 21.
Sozialstiftung NRW
Seit 50 Jahren unterstützt die Sozialstiftung NRW Projekte für Menschen mit Behinderungen. Durch ihre Förderung können speziell zugeschnittene Angebote entwickelt werden, die direkt auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt sind 22.
Lebenshilfe und Elektromobilität
Lebenshilfe hat den Übergang zu elektrischer Mobilität für ihre Dienstfahrzeuge vollzogen. Dieser Schritt nicht nur die Umwelt, sondern verbessert auch die Mobilitätsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen 23.
Aktion Mensch
Aktion Mensch fördert Initiativen, die sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ihre Unterstützung trägt wesentlich dazu bei, Arbeitsplätze zu schaffen und die Inklusion im Arbeitsmarkt zu fördern 24.
Förderung in Wohnheimen
Die Studie “Förderung in Wohnheimen für Erwachsene mit geistiger Behinderung” untersucht die Faktoren, die die Finanzierung in Wohnheimen bestimmen. Dieses Wissen ist entscheidend, um die Unterstützung effektiv zu gestalten und anzupassen 25.
Unternehmensgründung durch Menschen mit Behinderungen
Die Gründung von Unternehmen durch Menschen mit Behinderungen fördert nicht nur die berufliche Selbstbestimmung und Unabhängigkeit, sondern stärkt auch das wirtschaftliche Gefüge durch Vielfalt und Innovation 26.
FAQs
- Welche Unterstützungsleistungen gibt es für Menschen mit Behinderungen? Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen, darunter:
- Schwerbehindertenausweis
- Persönliches Budget und Beratung dazu
- Behindertentestament
- Rechtliche Betreuung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Weitere individuelle Beratungen
- Was versteht man unter investiver Förderung? Investive Förderung ist eine finanzielle Unterstützung, die in Baden-Württemberg eingesetzt wird, um die Qualität und Verfügbarkeit von Einrichtungen der Behindertenhilfe auf Landesebene zu sichern und zu verbessern.
- Wer übernimmt die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen? Die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung eines Menschen mit Behinderungen können für bis zu drei Monate von der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Rehabilitationsträger übernommen werden.
- Welche finanziellen Leistungen stehen Menschen mit Behinderungen zur Verfügung? Menschen mit Behinderungen können Leistungen von der Rentenversicherung und der Unfallversicherung beanspruchen. Zu diesen Leistungen gehören Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld und Übergangsgeld.
Referenzen
[1] – https://www.kvjs.de/soziales/foerderprogramme/investive-foerderung-behindertenhilfe
[2] – https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/investitionen-teilhabe.html
[3] – http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19836-FRL-Investitionen-Teilhabe
[4] – https://www.stmas.bayern.de/ganztagsbetreuung/foerderung/index.php
[5] – https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/einstellung/foerderung-von-neuen-arbeits-und-ausbildungsplaetzen/
[6] – https://www.byak.de/data/pdfs/Beratungsstelle_Barrierefreiheit/Foerderliste_07-2020.pdf
[7] – https://www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/werkstaetten-fuer-behinderte-menschen-wfbm-andere-leistungsanbieter/investive-foerderung
[8] – https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-barrierefreiheit-mobilitaet/mobilitaet-fuer-alle
[9] – https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/874741671778
[10] – https://blog-foerdermittel.de/2022/07/foerdermittel-fuer-die-behindertenhilfe/
[11] – https://www.diakonie-rwl.de/Antrag%20auf%20F%C3%B6rderung%20-%20Kollekte%20Hilfe%20f%C3%BCr%20Menschen%20mit%20Behinderung%20EKiR
[12] – https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen
[13] – https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/betreuung-werkstatt-menschen-behinderung.html
[14] – https://www.aktion-mensch.de/foerderung
[15] – https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/leben-mit-behinderung/unterstuetzung-und-finanzielles
[16] – https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Leistungen-nach-dem-SGB-IX/leistungen-nach-dem-sgb-ix.html
[17] – https://www.caritas.de/diecaritas/wir-ueber-uns/transparenz/finanzierung/behindertenhilfe-psychiatrie
[18] – https://www.der-paritaetische.de/leistungen-angebote/finanzierung-sozialer-projekte-dienste-und-einrichtungen/aktion-mensch-das-wir-gewinnt/
[19] – https://www.treppenlift-ratgeber.de/barrierefrei-leben/leben-mit-behinderung/zuschuesse-fuer-menschen-mit-behinderung.html
[20] – https://www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/aktuelles-newsletter-publikationen-service/detailansicht/2022/05/erfolgsgeschichten-kinderladen-heuhuepfer-beschaeftigt-menschen-mit-behinderungen
[21] – https://www.mags.nrw/inklusionsscheck-nrw-eine-erfolgsgeschichte-nordrhein-westfalen
[22] – https://sozialstiftung.nrw/projekte
[23] – https://www.ladeloesung.de/erfolgsgeschichten/erfolgsgeschichte-lebenshilfe
[24] – https://www.aktion-mensch.de/inklusion/arbeit/fachkraefte-mit-behinderung-gewinnen
[25] – https://www.zora.uzh.ch/id/eprint/163401/1/20060050.pdf
[26] – https://gruenderplattform.de/services/gruenden-mit-behinderung
